Bundeskartellamt untersagt das Zusammenschlussvorhaben Leggett & Platt und AGRO Federkernproduktions GmbH
30.09.2004
Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Erwerb aller Vermögensgegenstände der AGRO Federkernproduktions GmbH (AGRO), Bad Essen, durch die amerikanische Leggett & Platt-Gruppe untersagt. Das Zusammenschlussvorhaben hätte dazu geführt, dass Leggett & Platt im Verbund mit AGRO den inländischen Markt für Federkerne aus Draht zur Verwendung in Matratzen und Polstermöbeln beherrschen würde. Federkerne dienen als wesentliche Stützkomponente in Matratzen und Polstermöbeln. Dem Verbraucher begegnen sie insbesondere als "Bonnell-" und "Taschenfederkerne" beim Matratzenkauf.
AGRO ist auf diesem Markt in Deutschland mit einem Marktanteil von nahezu 50 % das führende Unternehmen. Nach dem Zusammenschluss läge der gemeinsame Marktanteil von AGRO und Leggett & Platt bei über 60 %. Wettbewerber sind insbesondere kleine, inhabergeführte Unternehmen, welche gegenüber einem Verbund von AGRO und Leggett & Platt im Wettbewerb kaum bestehen könnten. Auch europaweit ist Leggett & Platt das führende Unternehmen, gefolgt von AGRO. Der gemeinsame Marktanteil in Europa läge noch über demjenigen in Deutschland. In den USA verfügt Leggett & Platt nahezu über eine Alleinstellung auf dem Markt. Hinzu kommt, dass Leggett & Platt auch den vorgelagerten Markt für Maschinen zur Herstellung von Federkernen durch das Tochterunternehmen Spühl AG, Schweiz, dominiert.
In dem Verfahren wurden im Inland branchenweite Erhebungen bei allen Herstellern von Federkernen und bei einem Großteil der Hersteller von Matratzen und Polstermöbeln durchgeführt. Zusätzlich wurden zahlreiche ausländische Wettbewerber, Nachfrager und Verbände befragt.
Gegen die Entscheidung ist die Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf möglich. Der Text der Entscheidung ist in Kürze unter www.bundeskartellamt.de abrufbar.