Bundeskartellamt untersagt der Deutschen Bahn die Ausweitung ihrer ÖPNV-Aktivitäten im Saarland

15.07.2004

Das Bundeskartellamt hat das Vorhaben der Deutschen Bahn AG (DB AG) untersagt, über ihre Konzerngesellschaft RSW Regionalbus Saar-Westpfalz GmbH eine Beteiligung von 30 % an der Kreis-Verkehrsbetriebe Saarlouis GmbH (KVS) zu erwerben. KVS erbringt Nahverkehrsleistungen, schwerpunktmäßig im Linienverkehr, im saarländischen Landkreis Saarlouis.

Das Zusammenschlussvorhaben lässt die Verstärkung der marktbeherrschenden Stellung des DB-Konzerns im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) im Saarland erwarten. Die RSW betreibt im Saarland neben zehn Regional-Buslinien eine Reihe weiterer Buslinien auf Kreis‑ und Gemeindeebene und erreicht damit einen Marktanteil von über 40 %. Im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) beträgt der Anteil von DB Regio nahezu 90 %. Durch den Zusammenschluss würde dem DB-Konzern ein erheblicher Marktanteil zuwachsen. Es ist nicht zu erwarten, dass die zusammengeschlossenen Unternehmen in Zukunft bei auslaufenden Verkehrsgenehmigungen oder –verträgen im Hinblick auf die Erteilung von Konzessionen oder ÖPNV-Aufträgen zueinander in Konkurrenz treten würden. Damit würde die ohnehin geringe Wettbewerbsintensität im ÖPNV weiter geschwächt, zumal mit der KVS einer der wenigen im Saarland mit eigener Konzession tätigen Partner für einen Einstieg von neuen, auswärtigen Nahverkehrsunternehmen entfiele.

Kartellamtspräsident Böge: „Gerade auf hochkonzentrierten und wettbewerbsschwachen Märkten muss der Restwettbewerb durch die Fusionskontrolle geschützt und der Marktzugang im Hinblick auf die fortschreitende Liberalisierung auch des Verkehrssektors offen gehalten werden.“

English version

  • Bundeskartellamt prohibits Deutsche Bahn from extending its local public transport activities in Saarland