Bundeskartellamt untersagt erneut Fusion Holtzbrinck / Berliner Verlag

04.02.2004

Das Bundeskartellamt in Bonn hat den Erwerb der Kontrolle über die Berliner Verlag KG durch die Holtzbrinck KG erneut untersagt. Der Zusammenschluss hätte zur Entstehung einer marktbeherrschenden Stellung von Holtzbrinck auf dem Lesermarkt für regionale Abonnement-Tageszeitungen in Berlin und dem dortigen Lesermarkt für Stadtillustrierte geführt.

Kartellamtspräsident Ulf Böge: „Die Unternehmen haben auch nach der Abmahnung vom
18. Dezember 2003 die wettbewerblichen Bedenken des Bundeskartellamtes nicht ausräumen können. Nach Auffassung des Amtes sind die Anteile am Tagesspiegel, die von Holtz­brinck an Dr. Gerckens veräußert werden sollen, Holtzbrinck zuzurechnen. In seinen wettbewerblichen Auswirkungen entspricht der Fall damit im Wesentlichen dem bereits im Jahr 2002 vom Bundeskartellamt geprüften und untersagten Zusammenschlussvorhaben.“

Die Zurechenbarkeit des Tagesspiegels ergibt sich in erster Linie aus der wirtschaftlichen Beurteilung des zwischen Holtzbrinck und Dr. Gerckens geschlossenen Kaufvertrags und unter Würdigung der Gesamtumstände (vgl. Pressemitteilung vom 19. Dezember 2003). Eine von Holtzbrinck vorgeschlagene Verkürzung der Call Option auf ein Jahr bis zum 31. Dezember 2004 rechtfertigt keine andere wettbewerbliche Beurteilung. Die Call Option steht weiterhin für die Absicht der Unternehmen, ein fusioniertes Berliner Zeitungsunternehmen aus Tagesspiegel und Berliner Zeitung zu bilden. Dies wird belegt durch die Vorgeschichte des Falles, den zwischen Holtzbrinck und Dr. Gerckens vereinbarten "Letter of Intent" sowie weitere Äußerungen der Unternehmen im Laufe des Verfahrens. Der Vorschlag einer Verkürzung der Call Option erfolgte allein vor dem Hintergrund der von den Beteiligten bis zum 31. Dezember 2004 erwarteten Änderung der Pressefusionskontrolle.

Selbst ohne Zurechnung der von Dr. Gerckens gehaltenen Tagesspiegel-Anteile zu Holtz­brinck wäre das Vorhaben nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht genehmigungsfähig, da auf dem Berliner Lesermarkt für regionale Abonnement-Tageszeitungen eine gemeinsame marktbeherrschende Stellung von Holtzbrinck (dann Berliner Zeitung) und Dr. Gerckens (Tagesspiegel) entstünde.

Die beteiligten Unternehmen können beim Oberlandesgericht Düsseldorf Beschwerde gegen diese Entscheidung einlegen.

English version

  • Bundeskartellamt again prohibits Holtzbrinck / Berliner Verlag merger