Bußgeld wegen Verstoßes gegen das Vollzugsverbot verhängt

01.03.2004

Das Bundeskartellamt hat gegen die Lignum Technologie AG, Schopfloch, und ein verantwortliches Leitungsmitglied dieses Unternehmens wegen des vorsätzlichen Verstoßes gegen das fusionskontrollrechtliche Vollzugsverbot Geldbußen in Höhe von zusammen 65.000 Euro verhängt.

Die Lignum Technologie AG ist im November 1999 als Holdinggesellschaft gegründet worden, in die die Aktien der Homag Holzbearbeitungssysteme AG, Schopfloch, eingebracht wurden. Danach wurde die IMA AG, Gütersloh, auf die Lignum Technologie AG verschmolzen.

Der Zusammenschluss, der nach den Vorschriften der Fusionskontrolle beim Bundeskartellamt anzumelden war, ist in Kenntnis dieser Pflicht ohne Anmeldung und trotz fehlender fusionskontrollrechtlicher Freigabe vollzogen worden, um eine aus damaliger Sicht möglicherweise drohende Untersagung durch das Bundeskartellamt zu vermeiden. Nachdem sich die Marktverhältnisse auf den betroffenen Märkten der Maschinen und Anlagen zur Holzbe- und -verarbeitung für die Möbel- und Bauelementeindustrie seit Vollzug des Zusammenschlusses wesentlich verändert haben, konnte die Prüfung des Falles im September 2003 ohne Untersagung abgeschlossen werden.

Die Bußgeldbescheide sind rechtskräftig.

English version

  • Fine imposed for violation against prohibition of putting merger into effect