Beteiligung von EAM Energie an Stadtwerken Eschwege untersagt

23.09.2003

Das Bundeskartellamt hat der zum E.ON-Konzern gehörenden EAM Energie AG, Kassel, den Erwerb einer 30%igen Beteiligung an der Stadtwerke Eschwege GmbH untersagt.

 

Die Prüfung des Vorhabens hat ergeben, dass die beabsichtigte Beteiligung die Verstärkung marktbeherrschender Stellungen des E.ON-Konzerns sowohl beim Absatz von Strom als auch beim Absatz von Gas erwarten lässt.

 

Diese Entscheidung ist die erste in einer Reihe von Beteiligungsvorhaben des E.ON-Konzerns an Stadtwerken, über die das Bundeskartellamt noch jeweils im Einzelfall zu entscheiden haben wird.

 

Kartellamtspräsident Dr. Ulf Böge: „Das Bundeskartellamt hat darauf zu achten, dass die Märkte offen bleiben, damit auch künftig Wettbewerb möglich ist. Eine noch stärkere, langfristige Absicherung der Absatzmärkte durch die Beteiligung des E.ON-Konzerns an Stadtwerken kann weitere Marktverschließungseffekte und damit eine Beschränkung des Wettbewerbs zur Folge haben.“

English version

  • Bundeskartellamt prohibits EAM Energie from acquiring a stake in Stadtwerke Eschwege