Pflanzenschutzmittel-Erwerb durch BASF unter Auflagen freigegeben

10.07.2003

Das Bundeskartellamt hat dem Erwerb bestimmter Pflanzenschutzmittelsparten der Bayer Crop Science AG durch die BASF AG unter Auflagen zugestimmt.

Nach den Feststellungen des Bundeskartellamtes hätte BASF durch den Zusammen­schluss auf dem Markt für Fungizide zur Blattbehandlung von Weizen eine im Verhältnis zu ihren Wettbewerbern überragende Marktstellung erlangt. Zur Abwendung der Untersagung des Zusammenschlussvorhabens hat BASF gegenüber dem Bundeskartellamt zugesagt, einem interessierten Dritten für mindestens 5 Jahre eine exklusive, unter-lizenzierbare
Vertriebslizenz für bestimmte Getreidefungizide zu erteilen.

Mit der Veräußerung erfüllt Bayer Crop Science eine Auflage aus dem im Jahr 2001 von der EU-Kommission geprüften Zusammenschluss zwischen Bayer und Aventis Crop Science. Bayer hatte sich damals zur Vermeidung einer Untersagung verpflichtet, bestimmte Pflanzenschutzmittelsparten zu veräußern bzw. die Produktion und/oder den Vertrieb an Dritte zu lizenzieren.

English version

  • Acquisition of crop protection products by BASF cleared subject to obligations