Bundeskartellamt konzentriert sich auf Prüfung des Falles Holtzbrinck / Berliner Verlag
07.11.2003
Dem Bundeskartellamt wurden am 10. Oktober 2003 zwei separate Anmeldungen für den beabsichtigten Erwerb des Tagesspiegels durch Herrn Dr. Pierre Gerckens einerseits und die geplante Übernahme des Berliner Verlages durch die Holtzbrinck-Gruppe andererseits vorgelegt. Beide Vorhaben sind - auch nach eigener Aussage der Beteiligten - eng miteinander verknüpft. Dies wird u. a. durch die Vereinbarung zwischen Holtzbrinck und Gerckens deutlich, dass die Veräußerung des Tagesspiegels an Gerckens nur dann wirksam wird, wenn der Übernahme des Berliner Verlages durch Holtzbrinck keine kartellrechtlichen Hindernisse mehr entgegenstehen.
Das Bundeskartellamt sieht in der Veräußerung des Tagesspiegels an Gerckens einen kontrollpflichtigen Zusammenschluss, der jedoch - für sich betrachtet - die Voraussetzungen für eine Untersagung nicht erfüllt. Das Amt hat daher entschieden, dieses Vorhaben freizugeben und gleichzeitig bei der geplanten Übernahme Holtzbrinck / Berliner Verlag in die vertiefte Prüfung (Hauptprüfverfahren) einzutreten.
Präsident Böge: "Mit dieser Entscheidung konzentriert sich das Amt auf die eigentliche Frage, ob der Tagesspiegel weiterhin der Holtzbrinck-Gruppe zuzurechnen ist. Wäre das der Fall, entspräche der Erwerb des Berliner Verlages durch Holtzbrinck dem ursprünglich vom Bundeskartellamt bereits geprüften Zusammenschlussvorhaben. Das Kartellamt wird sich im Verfahren Holtzbrinck / Berliner Verlag u. a. mit der Frage der Zurechenbarkeit intensiv befassen und dabei sämtliche für die Beurteilung des Zusammenschlussvorhabens relevanten Aspekte - einschließlich der bestehenden Call-Option für den Tagesspiegel - berücksichtigen. Die Prüfung kann im Hauptprüfverfahren grundsätzlich drei Monate dauern."