Missbrauchsverfahren gegen Strom-Netzbetreiber Bewag eingeleitet
29.05.2002
Das Bundeskartellamt hat gegen die zum schwedischen Vattenfall-Konzern gehörende Bewag AG, Berlin (Bewag), förmliche Ermittlungen wegen des Verdachts des Missbrauchs ihrer marktbeherrschenden Stellung als Strom-Netzbetreiber aufgenommen. Es besteht der Verdacht, dass die Bewag Stromanbieter durch missbräuchlich überhöhte Entgelte für die Nutzung ihrer Netze unbillig behindert.
Kartellamtspräsident Dr. Ulf Böge : "Die Einleitung des Verfahrens ist ein klares Signal an die Stromwirtschaft, dass das Bundeskartellamt trotz einer gewissen Verrechtlichung der Verbändevereinbarung auch in Zukunft gegen missbräuchlich überhöhte Entgelte der Stromnetzbetreiber vorgehen wird. Die Vorteile der Liberalisierung sollen bei allen Verbrauchern ankommen."
Die Ende Mai auf den Weg gebrachte Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes spricht der Verbändevereinbarung die Vermutung "guter fachlicher Praxis" zu. Nur "Im Übrigen" soll das Kartellgesetz noch anwendbar sein. Nach Böge erschwert diese Regelung die Arbeit des Bundeskartellamtes bei der Durchsetzung des Wettbewerbsprinzips in der leitungsgebundenen Energiewirtschaft. Das Amt werde jedoch alles in seiner Macht Stehende tun, um missbräuchliches Verhalten beim Netzzugang und der Netznutzung zu unterbinden. Das eingeleitete Verfahren betrifft Netzmonopole der Bewag in Berlin und Brandenburg für die Belieferung von Haushalts- und Gewerbekunden (Niederspannung) und für die Belieferung von Industriekunden (Mittelspannung). So verlangt die Bewag nach ersten Ermittlungen zum Beispiel im Mittelspannungsbereich über 25 % höhere Entgelte als die Betreiber vergleichbarer Netze. Das Bundeskartellamt hat zum Vergleich Netze der RWE AG und der Energie Baden-Württemberg AG (EnBW) herangezogen.