Bundeskartellamt weist Nachprüfungsantrag im Vergabeverfahren "LKW-Maut" zurück
04.09.2002
Das Bundeskartellamt hat den Nachprüfungsantrag der AGES Maut System GmbH & Co. KG, Düsseldorf, (AGES) im Vergabeverfahren um den Aufbau und den Betrieb einer streckenabhängigen LKW-Maut auf den Autobahnen in Deutschland zurückgewiesen.
Das Bundesverkehrsministerium (= Vergabestelle) hatte sich für das im Preis (Nettobarwert) deutlich niedrigere Angebot der Bietergesellschaft ETC.de entschieden und AGES damit von der Vergabe ausgeschlossen. Diese Entscheidung der Vergabestelle hat vor dem Bundeskartellamt Bestand.
Kartellamtspräsident Ulf Böge: „Das Amt stand bei diesem Projekt, bei dem es um einen milliardenschweren öffentlichen Auftrag geht, der auch für eventuelle Folgeprojekte im Ausland erhebliche wettbewerbliche Auswirkungen haben kann, vor dem bisher umfassendsten und schwierigsten Nachprüfungsantrag. Es ist dabei nicht nur den Rügen des Antragstellers AGES in allen Punkten nachgegangen, sondern hat darüber hinaus von Amts wegen eine umfassende Prüfung auf eventuelle vergaberechtliche Verstöße vorgenommen.“
AGES hatte ihren Nachprüfungsantrag mit einem vermuteten Vergabeverstoß begründet, weil ihrer Auffassung nach zum einen der Mitbewerber ETC die in der Ausschreibung verlangten Mindestanforderungen an das Gebührenerhebungs- und Kontrollsystem nicht erfülle und die Vergabestelle zum anderen gegen die Gleichbehandlung der Bieter verstoßen habe.
Nach Prüfung der Vergabekammer erfüllt das Angebot der ETC die Mindestanforderungen der Ausschreibung. Das gilt sowohl für die Leistungsfähigkeit des Einbuchungssystems zur Gebührenerhebung wie auch die Leistungsfähigkeit und Sicherheit des Kontrollsystems zur Erfassung von möglichen „Mautprellern“.
Auch eine vergaberechtswidrige Ungleichbehandlung der Angebote zum Nachteil der AGES hat die Vergabekammer des Bundeskartellamtes nicht festgestellt. Dabei hat sie vor dem Hintergrund, dass der Bund an einem mittelbar beteiligten Unternehmen von ETC, nämlich der Telekom AG, wesentlich beteiligt ist, die Nachprüfung auch auf Punkte erstreckt, die AGES nicht ausdrücklich gerügt hatte.
Nach den Feststellungen der 2. Vergabekammer des Bundeskartellamtes hat die Vergabestelle nicht gegen die Regeln verstoßen, die bei der Vergabe öffentlicher Aufträge zu beachten sind. Der Nachprüfungsantrag war daher zurückzuweisen. Gegen diese Entscheidung ist die sofortige Beschwerde binnen zwei Wochen möglich.
Hinweis:
An der Bietergemeinschaft AGES sind beteiligt:
Die Aral AG & Co. KG, die Bundeszentralgenossenschaft Straßenverkehr e.G., die DKV EURO SERVICE GmbH & Co. KG, die euroShell Deutschland GmbH, die Handelsgesellschaft für Kraftfahrzeugbedarf GmbH & Co. KG, die UTA Union Tank Eckstein GmbH & Co. KG sowie die Mannesmann AG (zwischenzeitlich Vodafone).
Zur Bietergemeinschaft ETC gehören:
Die Deutsche Telekom AG, die Daimler Chrysler Services (debis) AG sowie die Compagnie Financière et Industrielle des Autoroutes (Cofiroute), Frankreich.