Bundeskartellamt mahnt die MineralölfusionenShell/DEA und BP/Veba Oel ab

29.11.2001

Nach der vorläufigen Einschätzung des Bundeskartellamtes führen die Zusammenschluss­vorhaben der Deutsche Shell GmbH, Hamburg (Shell) und der DEA Mineralöl AG, Ham­burg (DEA) sowie der Deutsche BP AG, Hamburg (BP) und der Veba Oel AG, Gelsen­kirchen (Veba Oel) zur Entstehung marktbeherrschender Stellungen auf dem inländischen Tankstellenmarkt sowie den Inlandsmärkten für Turbinentreibstoff (Jet A1) und Bitumen. Das Bundeskartellamt hat deshalb den Unternehmen mitgeteilt, dass die Zusammen­schlussvorhaben unter den gegebenen Umständen zu untersagen wären. Kartellamts­präsident Ulf Böge: "Es ist zu befürchten, dass die Fusionen Shell/DEA und BP/Veba Oel unabhängig von einander zu weitgehend wettbewerbslosen Strukturen führen und dadurch der Wettbewerb zum Nachteil des Verbrauchers beeinträchtigt wird. Vor einer endgültigen Entscheidung haben die Unternehmen Gelegenheit, zu unseren Bedenken Stellung zu nehmen."

Nach den Ermittlungen des Bundeskartellamtes erreichen die drei größten Unternehmen Shell/DEA, BP/Aral und Esso nach den Fusionen auf den jeweiligen Märkten gemeinsame Marktanteile von deutlich über 60%. Selbst wenn man nur auf jeweils einen Zusammen­schluss abstellt, beträgt der Marktanteil der drei führenden Unternehmen weit über 50%. Damit ist in jedem Fall die gesetzliche Vermutung erfüllt, dass eine marktbeherrschende Stellung durch mehrere Unternehmen begründet wird.

Die Marktbedingungen lassen nicht erwarten, dass die führenden Anbieter (Oligopolunter­nehmen) nach dem Zusammenschluss in wesentlichen Wettbewerb zueinander treten. Qualitätswettbewerb ist kaum möglich, da es sich insbesondere bei Kraftstoffen um

physikalisch homogene und weitgehend identische Normprodukte handelt. Die Markttrans­parenz, die geringe Preiselastizität und die Stagnation der Gesamtnachfrage lassen preis­liche Vorstöße nicht erwarten, da sie leicht erkennbar und aufgrund ähnlicher Vergeltungs­potenziale der anderen Unternehmen wenig erfolgversprechend sind.

Die in Deutschland vorhandenen wettbewerblichen Ressourcen wie Pipelines und Raffi­nerien würden in Zukunft im Wesentlichen von nur vier Unternehmen kontrolliert. Es ist nicht ersichtlich, dass von anderen Unternehmen relevanter Wettbewerb auf das Oligopol ausgeht. Kleinere Wettbewerber sind weitgehend von den Zusammenschlussbe­teiligten abhängig, da sie ihren Kraftstoffbedarf ganz überwiegend von diesen beziehen.