Untersuchung gegen 22 Netzbetreiber wegen überhöhter Netznutzungsentgelte eingeleitet

27.09.2001

Das Bundeskartellamt hat gegen 22 Stromnetzbetreiber Untersuchungen wegen des Verdachts missbräuchlich überhöhter Netznutzungsentgelte und der Behinderung anderer Stromanbieter eingeleitet. Kartellamtspräsident Ulf Böge: "Erhebliche Unterschiede bei den Netznutzungsent­gelten legen den Verdacht nahe, dass die Entgelte dieser Unternehmen nicht angemessen sind und bei wirksamem Wettbewerb mit hoher Wahrscheinlichkeit deutlich niedriger wären."

Bei den im Rahmen eines Vorverfahrens angeschriebenen Unternehmen handelt es sich um Stadtwerke, Regionalversorger und Verbundunternehmen mit länderübergreifenden Netzgebieten.

Ein Vergleich auf der Basis einer vom Bundesverband der Energie-Abnehmer e.V. (VEA) veröffentlichten Netzentgeltuntersuchung für Industrie- und Gewerbekunden zeigt, dass die Netzentgelte der 22 betroffenen Unternehmen zwischen 10 % und 80 % höher liegen als die zum Vergleich herangezogenen Entgelte z.B. der Netzbetreiber RWE und Energie Baden-Württemberg. Im Tarifkundenbereich ergeben Netzentgeltvergleiche Unterschiede bis zu 30 %.

Nach Böge wertet das Amt die Höhe der Differenz als deutliches Indiz für eine missbräuchliche Gestaltung der Entgelte. Nicht auszuschließen sei, dass bei Heranziehung ausländischer Vergleichsunternehmen die Differenzen noch deutlicher ausfallen würden, wenn das inländische Entgeltniveau insgesamt überhöht sein sollte.

Weiterhin untersucht das Bundeskartellamt, ob die Netzeigentümer dritte Stromanbieter behin­dern, indem sie Strombeschaffung und –vertrieb über den Bereich der Netznutzungsentgelte quersubventionieren. Dies wäre der Fall, wenn die den konkurrierenden Stromanbietern in Rechnung gestellten Netznutzungsentgelte nicht mit ausreichendem Abstand unter den Stromkomplettangeboten der Netzeigentümer liegen.

Die betroffenen Unternehmen haben vier Wochen Gelegenheit Stellung zu nehmen. Sollte sich nach der Auswertung der angeforderten Daten der Anfangsverdacht missbräuchlich überhöhter Entgelte erhärten, wird gegen die Unternehmen ein förmliches Missbrauchsverfahren eröffnet werden. Ein entsprechendes Verfahren läuft bereits gegen die in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern tätige e.dis Energie Nord AG.

Kartellamtspräsident Böge: "Nicht einmal zwei Monate nach Einrichtung der neugegründeten 11. Beschlussabteilung gehen wir in einer breit angelegten Aktion gegen Stromunternehmen vor, die möglicherweise überhöhte Netznutzungsentgelte fordern. Dies sollte ein klares Signal für alle Netzeigentümer in Deutschland sein, dass wir unangemessene Netznutzungsentgelte nicht tolerieren werden. In enger Abstimmung mit den Landeskartellbehörden werden wir konsequent gegen Behinderungen einschreiten und den Wettbewerb im Strombereich sicherstellen."

Eine Untersuchung der Netznutzungsentgelte von 20 bayrischen Energieversorgern hat vor kurzem die Landeskartellbehörde Bayern aufgenommen. In Hessen, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern laufen entsprechende Ermittlungen, in Baden-Württemberg sogar ein förmliches Missbrauchsverfahren. Auch andere Landeskartellbehörden werden voraussichtlich bald Vorverfahren eröffnen.

Das Vorgehen des Bundeskartellamtes und der Landeskartellbehörden erfolgt auf der Grundlage des im April 2001 veröffentlichten Berichts der Arbeitsgruppe Netznutzung Strom der Kartellbehörden[1]. Darin sind die rechtlichen Maßstäbe für die Beurteilung von Netznutzungsentgelten und anderen Netzzugangsbehinderungen dargelegt.

[1] Siehe www.bundeskartellamt.de/nachrichten.html

English version

  • Investigation of 22 network operators on account of excessive fees for network use