Lufthansa/Eurowings unter Auflagen freigegeben

24.09.2001

Das Bundeskartellamt hat den Zusammenschluss von Lufthansa und Eurowings freigegeben. Kartellamtspräsident Böge: "Mit der Entscheidung werden Bedingungen und Auflagen wirksam, die eine Verstärkung der marktbeherrschenden Stellung der Lufthansa im innerdeutschen Flugverkehr verhindern. Sie ermöglichen den Markteintritt eines neuen Anbieters ‑ der European Air Express (EAE) mit Sitz in Mönchengladbach – und bewirken eine Marktöffnung im innerdeutschen Luftverkehr."

Das Bundeskartellamt hat sich mit den Unternehmen darauf verständigt, dass Lufthansa und Eurowings einen Teil der innerdeutschen Flugleistungen auf die EAE übertragen, die mit Beginn des Winterflugplans 2001/2002 auf den Strecken Dortmund – München und Paderborn – München und mit Beginn des Sommerflugplans 2002 auf der Strecke Nürnberg – Berlin mit jeweils drei täglichen Frequenzen den Liniendienst aufnimmt. EAE plant darüber hinaus die Aufnahme weiterer Verbindungen im innerdeutschen Luftverkehr und erwirbt hierzu fünf Flugzeuge von Eurowings. Lufthansa und Eurowings verringern entsprechend ihren Flugdienst auf den genannten Strecken. Auf den bisher von Lufthansa und Eurowings im Wettbewerb beflogenen Strecken bleibt mit EAE ein Konkurrenzangebot erhalten.

Der Markteintritt von EAE ist mit einem auf sechs Flugplanperioden verbundenen Wettbewerbsschutz abgesichert. Die Zusammenschlussbeteiligten dürfen in dieser Zeit ihre Frequenzen oder ihre Sitzplatzkapazität auf den genannten Strecken nicht erhöhen.

Darüber hinaus sind Lufthansa und Eurowings verpflichtet, bei der Aufnahme weiterer Flugdienste durch EAE Start- und Landerechte (Slots) an den Flughäfen Düsseldorf, München oder Frankfurt abzugeben, um eine entsprechende Ausweitung und Entwicklung wettbewerblicher Alternativen im innerdeutschen Luftverkehr zu gewährleisten.

Lufthansa wird gleichzeitig verpflichtet, das Miles & More Kundenbindungsprogramm für EAE und alle anderen im innerdeutschen Luftverkehr jetzt oder künftig tätigen Wettbewerber zu öffnen.

Als weitere marktöffnende Maßnahme wird den Zusammenschlussbeteiligten auferlegt, sich bei Eintritt eines neuen Anbieters auf den bisher von Eurowings als Alleinanbieter beflogenen Strecken in gleichem Maße zurückzuziehen und die entsprechenden Slots abzugeben.

Um die Aufnahme von Liniendiensten auf neuen Strecken zu erleichtern, hat das Bundeskartellamt Lufthansa und Eurowings aufgegeben, anderen Wettbewerbern im innerdeutschen Flugverkehr, die eine innerdeutsche Verbindung mit Start oder Ziel Düsseldorf, München oder Frankfurt einzurichten beabsichtigen, bis zu sechs Start‑ oder Landerechte an diesen Flughäfen zu überlassen.

Kartellamtspräsident Böge:“ Mit den Auflagen werden wettbewerbliche Strukturen erhalten und die Voraussetzungen für potentiellen Wettbewerb verbessert – dies liegt im Interesse des Verbrauchers. Mit diesen Auflagen war der Zusammenschluss von Lufthansa und Eurowings genehmigungsfähig."

English version

  • Lufthansa/Eurowings cleared subject to obligations