Zusammenschluss von Rethmann und Interseroh gestoppt

23.01.2001

Die Rethmann AG & Co., Selm, hat die Anmeldung des geplanten Erwerbs einer Mehrheit an der Interseroh AG, Köln, zurückgenommen. Sie wird außerdem ihren bestehenden Anteilsbesitz an der Interseroh AG auf maximal 15 % reduzieren.

Das Bundeskartellamt hatte im vergangenen Jahr sowohl den angemeldeten Zu­sammenschluss als auch die bereits bestehende Minderheitsbeteiligung wegen des damit verbundenen wettbewerblich erheblichen Einflusses der Rethmann AG & Co. auf die  Interseroh AG abgemahnt.

Kartellamtspräsident Ulf Böge begrüßte es, dass die Rethmann AG & Co. mit der Rücknahme der Anmeldung den erheblichen wettbewerbsrechtlichen Bedenken des Bundeskartell­amtes Rechnung trägt. Die Interseroh AG verfüge auf dem Markt der flächen­deckenden Entsorgung gewerblicher Abfälle (z.B. bundesweite Rücknahme­systeme von Transportverpackungen und komplette Entsorgung von Unternehmen mit breiten Filialnetzen) bereits über eine marktbeherrschende Stellung. Durch den Zusammen­schluss mit der Rethmann AG & Co., einem der größten Wettbewerber in diesem Bereich, wäre die marktbeherrschende Stellung wesentlich verstärkt worden. Der gemeinsame Marktanteil hätte mehr als 50 % betragen. Ohne Rücknahme hätte das Amt die bereits angekündigte Untersagungsverfügung aussprechen müssen.

Das Bundeskartellamt wird maßgebliche Beteiligungen von anderen Entsorgungs­unternehmen an der Interseroh AG ähnlich kritisch beurteilen und gegebenenfalls dagegen einschreiten. In einem parallelen Verfahren geht das Amt deshalb gegen die noch bestehende wettbewerblich erhebliche Verflechtung der RWE AG mit der Interseroh AG vor. Das Bundeskartellamt wird darauf dringen, dass die RWE AG in gleichem Umfang wie die Rethmann AG & Co. ihre bestehende Minderheitsbeteili­gung an der Interseroh AG und ihre dort bestehenden Aufsichtsratsmandate aufgibt.

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