Bundeskartellamt untersagt Zusammenschluss Sanacorp/Andreae-Noris Zahn

21.09.2001

Das Bundeskartellamt hat das Vorhaben der Sanacorp e.G. Pharmazeutische Großhandlung, Planegg, (Umsatz in Deutschland ca. 3,89 Mrd. DM) untersagt, eine Mehrheitsbeteiligung an der Andreae-Noris Zahn AG, Frankfurt a.M. (Umsatz in Deutschland ca. 4,9 Mrd. DM) zu erwerben.

Bundeskartellamtspräsident Böge: "Der Zusammenschluss hätte zu marktbeherrschenden Stellungen der beteiligten Unternehmen auf bestimmten Märkten des Pharmagroßhandels in Süddeutschland und Mecklenburg-Vorpommern geführt. Der deutsche Pharmagroßhandel ist bereits heute durch eine sehr enge Marktstruktur mit nur vier national bzw. überregional tätigen Unternehmen geprägt. Mit dem Zusammenschluss des dritt- und viertgrößten Pharmagroß­händlers zum Marktführer in Deutschland hätte sich der Konzentrationsgrad auch auf nationaler Ebene weiter erhöht."

Die Unternehmen erreichen auf fast allen Regionalmärkten in Deutschland hohe Marktanteile. In großen Teilen Süddeutschlands und in Mecklenburg-Vorpommern addieren sich die Marktanteile durchgehend auf mehr als 40% mit noch weitaus höheren Werten in einzelnen Regionalmärkten. Der deutliche Marktanteilsabstand zu den jeweils nächstgrößten Wettbewerbern ist in den letzten Jahren stabil geblieben. Das Bundeskartellamt geht davon aus, dass sich diese Situation im Hinblick auf die etablierten Vertriebsstrukturen der Unternehmen auch in der Zukunft nicht wesentlich ändern wird.

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  • Bundeskartellamt prohibits Sanacorp/Andreae-Noris Zahn concentration