Bundeskartellamt mahnt Einführung eines Interbankenentgeltes für Zahlungen mit der ec-Karte ab
07.03.2001
Das Bundeskartellamt hat dem Zentralen Kreditausschuss mitgeteilt, dass es der Einführung eines Interbankenentgeltes für Zahlungen mit der ec-Karte nach dem Stand der bisherigen Prüfung widersprechen wird. Nach derzeitigem Prüfungsstand kann eine Legalisierung des von den Banken geplanten Preiskartells nicht erfolgen. Die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür liegen nicht vor.
Bei seiner vorläufigen Entscheidung hat das Bundeskartellamt insbesondere die Tatsache berücksichtigt, dass zwischen den Banken vereinbarte sog. Interbankenentgelte von der Kreditwirtschaft in der Regel in voller Höhe weitergereicht werden. Nach der Interessenlage der Banken zielt die Vereinbarung eines Interbankenentgeltes im vorliegenden Fall in besonderer Weise darauf ab, auf den Handel und damit auf die Verbraucher abgewälzt zu werden.
Wenn nach Auffassung der Banken das ec-Kartensystem defizitär sei, müssen sie versuchen, die Kosten im Wettbewerb durchzusetzen. Nach den Darlegungen von Kartellamtspräsident Böge geht es aber nicht an, über eine gemeinsame Aktion – also unter Ausschaltung des Wettbewerbs – die Kosten über intransparente Gebühren auf Umwegen auf die Allgemeinheit abzuwälzen.
Kartellamtspräsident Böge: "Die im Zentralen Kreditausschuss vertretenen Banken und Sparkassen müssen sich nach der 6. GWB Novelle kartellrechtlich mit derselben Elle messen lassen wie alle anderen Wirtschaftszweige auch."