Bundeskartellamt erreicht Durchleitung im Gasbereich

24.08.2000

Unter Einschaltung des Bundeskartellamtes ist ein wichtiger Schritt zur Öffnung der bislang weitgehend abgeschotteten Gasmärkte gelungen.

In zwei Verfahren geht es seit März diesen Jahres um die Belieferung der Stadtwerke Heidelberg und Tübingen durch ein Unternehmen des Enron-Konzerns, das hierfür die Netze der Ruhrgas AG, Essen, der Gasversorgung Süddeutschland GmbH, Stuttgart, und im Fall Heidelberg auch der MVV Energie AG, Mannheim, benutzen muß. Da die Netzeigentümer Enron den Netzzugang insbesondere wegen Unstimmigkeiten hinsichtlich der Höhe des von Enron zu zahlenden Entgelts für die Netznutzung verweigerten, hatte sich Enron mit einer Beschwerde an das Bundeskartellamt gewandt.

Unter der Moderation des Amtes haben sich die beteiligten Unternehmen zu einer Zwischenlösung bereit gefunden, die Enron den sofortigen Netzzugang gegen ein vorläufiges Entgelt gewährt. Das angemessene Entgelt im Sinne des Kartellgesetzes (§19 Abs.4 Nr.4 GWB) wird vom Bundeskartellamt im Rahmen der anhängigen Verfahren ermittelt. Es soll dann rückwirkend an die Stelle der Zwischenlösung treten. Eine gerichtliche Kontrolle wird dadurch nicht ausgeschlossen.

Kartellamtspräsident Ulf Böge: "Mit diesem Vorgehen hat das Bundeskartellamt ein wichtiges Signal für den Wettbewerb in der Gaswirtschaft gesetzt. Dies kommt den Verbrauchern unmittelbar zugute, ohne daß die berechtigten Interessen der Netzei-gentümer an einem angemessenen Entgelt unberücksichtigt bleiben."