Fallbericht: Kartellrechtswidriges Wettbewerbsverbot in Vertriebsvereinbarungen von Motorsägen-Hersteller STIHL nachträglich festgestellt (Entscheidung vom 31. Mai 2022)

29.06.2022

Fallbericht vom 29. Juni 2022

Mit Beschluss vom 31. Mai 2022 hat das Bundeskartellamt die Rechtswidrigkeit eines Wettbewerbsverbots nachträglich festgestellt. Dies betrifft eine Vertriebsvereinbarung der STIHL Vertriebszentrale AG & Co. KG, Dieburg („STIHL“), die diese mit mehreren Hundert autorisierten STIHL Fachhändlern in Deutschland in Bezug auf Konkurrenzprodukte vereinbart hatte. Die Feststellung bezieht sich auf den Zeitraum von Januar 2019 bis Juni 2021 sowie auf das Bundesgebiet.

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