Veröffentlichte Entscheidung: Überragende marktübergreifende Bedeutung von Amazon (Entscheidung vom 5. Juli 2022)

26.10.2022

Mit Beschluss vom 5. Juli 2022 hat das Bundeskartellamt entschieden, dass die Amazon.com Inc., Seattle, USA ein Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb ist. Damit unterfällt Amazon gemeinsam mit seinen Tochterunternehmen der erweiterten Missbrauchsaufsicht des § 19a GWB.

Zum Download der Entscheidung: