Energie-Monitoring - Datenerhebung vom 23. März bis 1. Juli 2020

23.03.2020

Die Bundesnetzagentur und das Bundeskartellamt haben nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) bzw. dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) den Auftrag, ein Monitoring in den Bereichen Elektrizität und Gas durchzuführen.

Aufgrund der aktuellen Situation (Corona-Virus) und um die Unternehmen weiter zu entlasten, wird die Frist zur Datenmeldung auf den 01.07.2020 verlängert. Auch danach werden die Behörden die Frist noch weiter verlängern, wenn es die aktuelle Lage erfordert. Für diese Verlängerungen sind keine Anträge der Unternehmen erforderlich.