Fallbericht: Aufbau einer elektronischen Handelsplattform für Mineralölprodukte durch OLF Deutschland GmbH vom 9. September 2020
11.09.2020
Das Bundeskartellamt hat keine Einwände gegen die im Probebetrieb befindliche Business-to-Business-Internet-Plattform zum Vertrieb von Mineralölprodukten, die von OLF Deutschland GmbH („OLF“) betrieben wird.