Veröffentlichte Entscheidung: Heidelberger Druckmaschinen AG/MBO Oppenweiler

Das Bundeskartellamt hat am 6.5.2019 das Vorhaben der Heidelberger Druckmaschinen AG, sämtliche Anteile an der HB Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG zu erwerben, untersagt.

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