Fallbericht: Bußgeldverfahren gegen Hersteller von Asphaltmischgut; DAV-Leitlinien
10.04.2019
Fallbericht vom 10. April 2019
Das Bundeskartellamt hat am 7. Dezember 2018 eine Geldbuße in Höhe von 1,43 Mio. Euro gegen die Gaul GmbH (nachfolgend „Gaul“) mit Sitz in Sprendlingen wegen ihrer Teilnahme an Preis-, Gebiets,- Kunden- und Quotenabsprachen im Zusammenhang mit Liefergemeinschaften für Asphaltmischgut verhängt. Dieser Bußgeldbescheid ist mittlerweile rechtskräftig geworden. Gaul ist die Rechtsnachfolgerin der K.H. Gaul GmbH & Co. KG, die seit 2011 zum STRABAG-Konzern gehört.