Fallbericht: Rücknahme der Anmeldung des beabsichtigten Erwerbs der OPTERRA Zement GmbH durch die SCHWENK KG
15.01.2018
Fallbericht vom 12. Januar 2018
Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Erwerb der OPTERRA Zement GmbH („Opterra“) durch die SCHWENK Zement KG („Schwenk“), der am 3.5.2017 zur Fusionskontrolle angemeldet wurde, im Hauptprüfverfahren vertieft untersucht. Nachdem das Bundeskartellamt den Beteiligten am 30.10.2017 schriftlich seine wettbewerblichen Bedenken mitgeteilt und eine Untersagung in Aussicht gestellt hatte („Abmahnung“), wurde das Zusammenschlussvorhaben aufgegeben und die Anmeldung am 15.11.2017 zurückgenommen.