aktualisierter Fallbericht: Bußgeldverfahren gegen Kaffeeröster wegen Preisabsprachen im Außer-Haus Bereich
22.01.2016
Fallbericht vom 21. Januar 2016
Das Bundeskartellamt hat am 8. Juni 2010 Geldbußen in Höhe von insgesamt ca. 30 Mio. € gegen acht Kaffeeröster und den Deutschen Kaffeeverband e.V., Hamburg, (DKV) sowie zehn verantwortliche Mitarbeiter wegen Preisabsprachen im Außer-Haus-Bereich verhängt. Auf die Einsprüche von Segafredo und von deren Mitarbeiter verhängte das OLG Düsseldorf mit Urteil vom 17. Dezember 2015 jeweils Geldbußen, die auf einer Verständigung im Sinne des § 257c StPO beruhten.