Veröffentlichung der Entscheidung vom 15. Oktober 2015: Stadtwerke Leipzig - Missbrauchsaufsicht über Fernwärmepreise

22.10.2015

Das Bundeskartellamt hat in dem Verwaltungsverfahren gegen die Stadtwerke Leipzig GmbH mit Beschluss vom 15. Oktober 2015 die von der Beteiligten angebotenen Verpflichtungszusagen für bindend erklärt. Das Verfahren wird nach Maßgabe des § 32b Absatz 1 Satz
2 GWB eingestellt.

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