Fallbericht: Bundeskartellamt und ENTEGA schließen öffentlich-rechtlichen Vergleichsvertrag über Heizstrompreise 2007-2009
03.11.2015
Fallbericht vom 3. November 2015
Das Bundeskartellamt hat das letzte noch offene Heizstrompreisverfahren aus dem Jahr 2009 gegen die ENTEGA Energie GmbH abgeschlossen, nachdem sich ENTEGA in einem öffentlich-rechtlichen Vergleichsvertrag dazu verpflichtet hatte, den Kunden von Nachtspeicherheizungen und Wärmepumpen für die Jahre 2007 bis 2009 insgesamt pauschal je 155,72 Euro (inkl. USt und Zinsen) zurückzuerstatten.