Veröffentlichung der Entscheidung vom 3. Juli 2014: EDEKA Konditionenforderungen - Verstoß gegen das "Anzapfverbot"

23.07.2014

Das Bundeskartellamt hat im Verwaltungsverfahren gegen EDEKA gemäß § 32 Abs. 3 GWB festgestellt, dass die EDEKA gegen das Verbot des § 20 Abs. 3 GWB (2007), nunmehr § 19, Abs. 1, 2 Nr. 5 i.V.m. § 20 Abs. 2 GWB1, verstoßen hat.

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