Gemeinsames Energie-Monitoring 2013 von Bundeskartellamt und Bundesnetzagentur - Datenerhebung

22.04.2013

Die Bundesnetzagentur und das Bundeskartellamt haben nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) bzw. dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) den Auftrag, ein Monitoring in den Bereichen Elektrizität und Gas durchzuführen. Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt führen daher vom 22. April bis zum 31. Mai 2013 wieder eine gemeinsame Datenerhebung zum Monitoring 2013 durch.

Die Monitoring-Aufgabe der Bundesnetzagentur ist gestützt auf § 35 EnWG. Der gesetzliche Auftrag umfasst ein breites Spektrum an Aspekten, die insbesondere in den Fragebögen 1 bis 3; 5 bis 8, sowie 10 und 11 abgebildet sind. Die Monitoring-Aufgabe des Bundeskartellamtes ist gestützt auf § 48 Abs. 3 GWB und bezieht sich auf Fragen der Marktöffnung, der Transparenz und des Wettbewerbs auf der Großhandels- und Endkundenebene. Diese Aspekte finden vor allem in den Fragebögen 4 und 9 ihren Niederschlag. Über die Ergebnisse des Monitoring zur Wahrnehmung ihrer Regulierungsaufgaben in den Bereichen Elektrizität und Gas, insbesondere zur Herstellung von Markttransparenz, veröffentlicht die Bundesnetzagentur gemäß § 63 Abs. 3 EnWG jährlich einen Bericht. Ein vom Bundeskartellamt zu erstellender Bericht über das Ergebnis seiner Monitoring-Tätigkeit nach § 48 Absatz 3 in Verbindung mit § 53 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ist in den Monitoringbericht der Bundesnetzagentur aufzunehmen. Darüber hinaus unterbreitet die Bundesnetzagentur nach § 63 Abs. 3 EnWG der Europäischen Kommission und der Europäischen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER), einen Bericht über das Ergebnis ihrer Monitoringtätigkeit.

Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt arbeiten bei der Vorbereitung und Erstellung der Berichte zusammen. Dadurch lassen sich, insbesondere in der Phase der Datenerhebung, Synergien erzielen. Diese Verfahrensweise beider Behörden soll auch den Interessen der am Monitoring beteiligten Unternehmen an der Minimierung des Verwaltungsaufwands gerecht werden. Die gemeinsame Berichtserstellung erstreckt sich demnach nicht nur auf den Bereich der Netze, sondern auch auf die wettbewerblich organisierten Elektrizitäts- und Gasmärkte.

Alle in Deutschland tätigen Unternehmen bzw. die jeweiligen Konzerngesellschaften, die in einzelnen Bereichen (Erzeugung, Import, Netzbetrieb, Messstellenbetrieb und Messdienstleistungen, Handel, Vertrieb etc.) tätig sind, werden gebeten, die für ihr Geschäftsfeld relevanten Fragebögen ausgefüllt an die E-Mail-Adresse monitoring.energie@bnetza.de zu senden. Eine zusammenfassende Beantwortung durch Obergesellschaften bei Konzernen ist nicht vorgesehen. Die in den Fragebögen vorzunehmenden Angaben beziehen sich nur direkt auf das jeweilige Unternehmen und nicht auf Unternehmen, an denen das antwortende Unternehmen beteiligt ist.

Es sind nur die Fragebögen zu beantworten, welche für das jeweilige Unternehmen relevant sind. Die aktuellen Fragebögen und Definitionslisten zur Datenerhebung 2013 sind als Excel-Dokumente ab dem 22. April 2013 bis zum 31. Mai 2013 über die Internetseiten der Bundesnetzagentur http://www.bundesnetzagentur.de und des Bundeskartellamtes http://www.bundeskartellamt.de abrufbar.

In den Fragebögen sind die – gegenüber der öffentlichen Konsultation (Februar 2013) – vorgenommenen Änderungen farblich abgesetzt. Ferner ist ein kurzes Papier (PDF-Datei) beigefügt, das zusammenfassend auf Stellungnahmen aus der aktuellen Konsultation eingeht.

Die bei der Beantwortung der Fragebögen gemachten Angaben der Marktteilnehmer werden im Monitoringbericht 2013 nur in zusammengefasster Form veröffentlicht. Betriebs- und/oder Geschäftsgeheimnisse der Unternehmen werden somit geschützt.

Für Unternehmen, die Angaben nur verschlüsseltet übermitteln wollen, steht ein einfach zu handhabendes Verschlüsselungswerkzeug zur Verfügung, welches im Internet zusammen mit den Fragebögen heruntergeladen werden kann.

Soweit sich bei der Beantwortung der Fragebögen Rückfragen ergeben, können diese an die E-Mail-Adresse monitoring.energie@bnetza.de mit dem Betreff: „Rückfrage Monitoring 2013“ übersendet werden.

Zudem steht eine gesondert geschaltete Monitoring-Rufnummer 0228 – 14 59 99 für die Zeit der Datenerhebung zur Verfügung.

Die Fragebögen sind über die Internet-Seite der Bundesnetzagentur hier abrufbar.