Einhaltung von Datenschutzrecht durch deutsche Unternehmen mit ausländischer Muttergesellschaft; grundsätzliches Vertrauen in das Leistungsversprechen des Bieters bzgl. Datenschutzrecht; geschuldete Prüfungstiefe des Auftraggebers bei einzelfallbezogenen Unklarheiten, die eine weitere Aufklärung indizieren; hohe Bedeutung des Datenschutzes; Sicherstellung der Einhaltung der Vorgaben der Vergabeunterlagen nach § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV vor Auftragserteilung, nicht erst über vertragliche Sanktionsmechanismen nach Zuschlagserteilung; Bewertung der Angebotsinhalte; keine Aussetzung des Nachprüfungsverfahrens, bis der Auftraggeber einen Vergabefehler beseitigt hat, um dann über die Rechtmäßigkeit der Beseitigung zu entscheiden