Bundeskartellamt untersagt Zusammenschluss zwischen CTS Eventim und Four Artists

23.11.2017

Das Bundeskartellamt hat den geplanten Erwerb der Mehrheit der Anteile an den Gesellschaften der Konzert- und Veranstaltungsagentur Four Artists - Four Artists Booking Agentur GmbH und Four Artists Events GmbH - durch die CTS Eventim AG & Co. KGaA untersagt.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „CTS Eventim ist als Anbieter des mit Abstand größten Ticketsystems in Deutschland marktbeherrschend. Veranstalter von Konzerten oder Tourneen sind auf CTS ebenso angewiesen wie Vorverkaufsstellen, die Tickets vertreiben wollen. Zudem besitzt CTS Eventim eine sehr starke Marktstellung beim Ticketvertrieb über den eigenen Online-Shop und hat bereits in der Vergangenheit verschiedene Veranstalter in seine Konzernstruktur integriert. Durch den Erwerb von Four Artists würde das Unternehmen Kontrolle über weitere, relevante Ticketkontingente erhalten und seine Marktposition weiter ausbauen.“

CTS Eventim ist insbesondere durch seinen Ticket-Online-Shop „Eventim.de“ bekannt. Das Unternehmen bietet außerdem Veranstaltern und Vorverkaufsstellen Ticketsystemdienstleistungen an und ist auch selbst als Veranstalter insbesondere von Rock/Pop-Tourneen und Festivals tätig.

Zu den von Four Artists vertretenen Künstlern, für die das Unternehmen Konzerte organisiert und vermarktet, zählen ca. 300 nationale und internationale Künstler, u.a. Die Fantastischen Vier, Clueso, Marteria, David Guetta, Rea Garvey und Andreas Bourani.

Das Bundeskartellamt führt derzeit auch ein Verfahren gegen CTS Eventim wegen des Verdachts des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung durch den Abschluss von Exklusivverträgen mit Veranstaltern und Vorverkaufs(VVK)-Stellen. Eine Entscheidung in diesem Verfahren wird zeitnah erfolgen.

Bei einem Ticketsystem handelt es sich um eine Plattform. Auf der einen Seite ermöglicht ein Ticketsystem Veranstaltern den Vertrieb von Tickets über verschiedene VVK-Stellen und Online-Shops. Auf der anderen Seite können VVK-Stellen über die Plattform Tickets von verschiedenen Veranstaltungen buchen. Darüber hinaus betreiben die Anbieter der Ticketsysteme auch eigene VVK-Stellen, vor allem eigene Online-Shops. Aufgrund der deutlich größeren Reichweite der Ticketsysteme gegenüber anderen Vertriebsarten ist der Vertrieb über ein Ticketsystem für viele Veranstalter unverzichtbar. Ebenso sind VVK-Stellen darauf angewiesen, Ticketsysteme zu nutzen, um Zugang zu einer Vielzahl von Veranstaltungen zu erhalten.

Über das CTS Eventim System werden 60 - 70 Prozent aller Tickets vertrieben, die in Deutschland über Ticketsysteme verkauft werden. Die übrigen Anbieter sind deutlich kleiner, größtenteils nur regional präsent und zum Teil auf Kooperationen mit CTS angewiesen.

Die Marktposition von CTS Eventim wird zusätzlich verstärkt durch den konzerneigenen Online-Shop eventim.de, über den das Unternehmen einen ganz wesentlichen Teil der Tickets selbst verkauft. Außerdem hat CTS Eventim durch zahlreiche konzerneigene Veranstalter und Exklusivverträge einen gewichtigen Anteil des Gesamtmarktvolumens an das eigene System gebunden.

Für die Marktbeherrschung sprechen insbesondere auch indirekte Netzwerkeffekte, die bei der Plattform von CTS Eventim zwischen den angeschlossenen Veranstaltern auf der einen und den VVK-Stellen und Endkunden auf der anderen Seite zur Wirkung kommen, sowie ein Vorsprung des Unternehmens im Vergleich zu Wettbewerbern beim Zugang zu wettbewerbsrelevanten Daten.

Nach Einschätzung des Bundeskartellamtes würde der Erwerb von Four Artists zu einer Verstärkung der bereits bestehenden marktbeherrschenden Stellung von CTS auf dem zweiseitigen Markt für Ticketsystemdienstleistungen gegenüber Veranstaltern und VVK-Stellen führen und damit zu einer erheblichen Behinderung wirksamen Wettbewerbs auf den betroffenen Märkten. Mit Four Artists würde CTS Eventim einen bedeutenden Veranstalter in seinen Konzern integrieren und damit zusätzliche Ticketkontingente in einer Größenordnung von 500.000 – 1 Mio. Tickets pro Jahr an das eigene System binden. Die Expansionsmöglichkeiten von konkurrierenden Ticketsystemanbietern würden dadurch geschwächt.

English version:

  • Bundeskartellamt prohibits merger between CTS Eventim and Four Artists

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