Mehr Rechtssicherheit für Auslandsfusionen

30.09.2014

Das Bundeskartellamt hat heute ein neues Merkblatt zu der Beurteilung von Inlandsauswirkungen in der Fusionskontrolle vorgelegt.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Wir wollen Zusammenschlüsse, die sich nicht auf Deutschland auswirken, von unnötiger Bürokratie entlasten. Mit dem Merkblatt geben wir den Unternehmen klare Regeln an die Hand und schaffen damit Rechtssicherheit. Im Ergebnis soll vermieden werden, dass Zusammenschlüsse, die keine signifikanten Auswirkungen in Deutschland haben, dennoch von uns geprüft werden.“

Bei Zusammenschlüssen zwischen ausländischen Unternehmen stellt sich häufig die Frage, ob eine Fusionskontrolle in Deutschland durchgeführt werden muss. Dies ist nur dann der Fall, wenn die Unternehmen bestimmte Umsatzschwellen erreichen und das Vorhaben darüber hinaus hinreichende wettbewerbliche Auswirkungen auf Deutschland hat. Andernfalls besteht keine Anmeldepflicht.

Das neue Merkblatt „Inlandsauswirkungen in der Fusionskontrolle“ ersetzt das Vorgängerdokument aus dem Jahr 1999. Es bringt das Merkblatt auf den neuesten Stand und modernisiert das Prüfkonzept. Der Veröffentlichung des Merkblattes ging eine Konsultation auf der Basis eines Entwurfs voraus. Das Bundeskartellamt hat zahlreiche Stellungnahmen aus Fachkreisen im In- und Ausland erhalten. Viele Anmerkungen wurden aufgenommen und der Entwurf konnte in mehreren Punkten noch verbessert werden. Insbesondere wurden Fallbeispiele aufgenommen, um die Anwendung des Prüfkonzepts in der Praxis zu erleichtern.

Das Bundeskartellamt prüft jedes Jahr rund 1.000 Zusammenschlussvorhaben von Unternehmen. Ein Zusammenschlussvorhaben muss unter bestimmten formellen Voraussetzungen beim Bundeskartellamt angemeldet werden. Das Merkblatt soll Unternehmen und deren Beratern bei der Einschätzung helfen, ob ein Zusammenschlussvorhaben ausreichende Inlandsauswirkungen in Deutschland hat. Diesem Zweck dient auch ein Schaubild mit Flussdiagramm, welches das Prüfkonzept veranschaulicht und dem Merkblatt als Anlage beigefügt ist.

Das Merkblatt Inlandsauswirkungen finden Sie auf der Internetseite des Bundeskartellamtes.

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