Bundeskartellamt baut Kartellverfolgung aus

14.07.2011

Das Bundeskartellamt richtet eine dritte spezialisierte Abteilung zur Verfolgung von Kartellen ein. Neben der 11. und der 12. Beschlussabteilung wird sich in Zukunft auch die 10. Beschlussabteilung unter dem Vorsitzenden Herrn Dr. Carsten Becker ausschließlich der Kartellverfolgung widmen.

Der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt: „Illegale Kartellabsprachen schädigen die Volkswirtschaft und die Verbraucher in hohem Maße. Im Bundeskartellamt haben wir die Verfolgung von Kartellen bereits seit einigen Jahren deutlich intensiviert. Die Erfolge kann man an steigenden Fallzahlen ablesen. Diesen Weg setzen wir mit der Einrichtung einer weiteren spezialisierten Abteilung konsequent fort.“

Das Bundeskartellamt räumt der Verfolgung und Ahndung illegaler Absprachen, insbesondere von Preis-, Quoten-, Kunden- oder Gebietsabsprachen (sog. Hardcore-Kartelle), eine hohe Priorität ein. Durch verschiedene Maßnahmen konnte in den letzten zehn Jahren die Effektivität der Kartellverfolgung zum Nutzen der Gesamtwirtschaft und der Verbraucher ausgebaut werden:

- Einrichtung (2000) und grundlegende Überarbeitung der Kronzeugenregelung (2006)
- Gründung der Sonderkommission Kartellbekämpfung – SKK (2002)
- Einrichtung spezialisierter Beschlussabteilungen (2005 und 2008)
- Gründung eines Referates für Ordnungswidrigkeitenverfahren in der Prozessabteilung (2010)

Andreas Mundt: „Kartelle finden im Verborgenen statt. Die Aufdeckung eines Kartells ist schwierig, die Verfahrensführung komplex und der sorgfältige Abschluss extrem zeitaufwändig. Zu Recht sind auch die Anforderungen, die die Gerichte an unsere Nachweispflichten stellen sehr hoch. Diesen Umständen begegnen wir mit hochqualifizierten und motivierten Mitarbeitern sowie effizienten Strukturen.“

Die Beschlussabteilungen beim Bundeskartellamt sind grundsätzlich nach Branchen gegliedert. Mit der Einrichtung einer weiteren auf die Verfolgung von Kartellen spezialisierten Abteilung reagiert das Bundeskartellamt nun auf die in den vergangenen Jahren gestiegene Zahl von aufgedeckten Kartellen. Im Zeitraum von 1994 - 1997 wurden insgesamt sieben Kartellverfahren eingeleitet. Allein im Jahre 2010 hat das Bundeskartellamt 13 Durchsuchungsaktionen bei insgesamt 109 Unternehmen durchgeführt. Dieser Trend setzt sich fort. Die Aufnahme der Ermittlungen bei Herstellern von Bahnschienen war eine von bislang sieben Durchsuchungsaktionen in 2011.

Zu den steigenden Fallzahlen trägt auch die sogenannte Bonusregelung bei. Seit dem Jahr 2000 (grundlegende Überarbeitung der Regelung in 2006) hat das Bundeskartellamt ein höchst erfolgreiches Kronzeugenprogramm. Kartellanten, die sich dem Bundeskartellamt offenbaren und so zur Aufdeckung von Kartellen beitragen, wird unter bestimmten Voraussetzungen die Geldbuße erlassen oder reduziert. Im Jahr 2010 erreichten das Bundeskartellamt allein 54 Bonusanträge in 25 verschiedenen Verfahren.

Größere Kartellfälle 2010/2011 (exemplarisch):

- Kafferöster (Bußgeld von rund 190 Mio. €), PM vom 21.12.2009 und 09.06.2010
- Brillenglashersteller (Bußgeld von rund 115 Mio. €), PM vom 10.06.2010
- Kesselhersteller (Bußgeld von rund 91 Mio. €), PM vom 12.08.2010
- Chemiegroßhandel (Bußgeld von rund 15 Mio. €), PM vom 07.12.2010
- Feuerwehrlöschfahrzeuge (Bußgeld von rund 20 Mio. €), PM vom 10.02.2011
- Konsumgüterhersteller (Bußgeld von rund 38 Mio. €), PM vom 17.03.2011

Weitere Informationen zur Kartellverfolgung des Bundeskartellamtes finden Sie in der Broschüre „Erfolgreiche Kartellverfolgung – Nutzen für Wirtschaft und Verbraucher“.

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English version

  • Bundeskartellamt steps up cartel prosecution

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