Bundeskartellamt gibt Zusammenschlussvorhaben EDEKA/trinkgut unter aufschiebender Bedingung frei

29.10.2010

Das Bundeskartellamt hat gestern den Erwerb von rund 200 trinkgut Getränkeabholmärkten durch die EDEKA-Gruppe unter Nebenbestimmungen freigegeben. Die Entscheidung steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass die Unternehmen rund 30 Standorte (trinkgut- und Top-Getränkemärkte) in zehn verschiedenen Markträumen sowie den bislang zur trinkgut gehörenden Getränkelogistiker Maxxum veräußern.

Der Zusammenschluss betrifft den Markt für den Verkauf von Getränken an Endverbraucher in einer eine Reihe von regionalen Markträumen mit Schwerpunkt in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen. Durch den Zusammenschluss übernimmt EDEKA einen nach seinem Vertriebskonzept im Getränkebereich gleichwertigen Wettbewerber. trinkgut ist zugleich die größte Getränkeabholmarktkette Deutschlands.

Um eine Untersagung des Vorhabens zu vermeiden, sind EDEKA und trinkgut mit einem Zusagenangebot an das Bundeskartellamt herangetreten. Nach intensiven Verhandlungen über dessen Ausgestaltung konnte der Fall mit bestimmten Veräußerungsverpflichtungen freigegeben werden.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Angesichts der hohen Konzentration im Bereich des Lebensmitteleinzelhandels müssen wir uns Zusammenschlussvorhaben in diesem Bereich ganz genau anschauen. Dies gilt auch dann, wenn der Zusammenschluss für sich genommen zu relativ geringen Marktanteilszuwächsen führt. Wettbewerb im Einzelhandel bringt ganz unmittelbare Vorteile für die Verbraucher mit sich. Wir müssen aufpassen, dass sich die Struktur in diesem Markt nicht in kleinen aber stetigen Schritten substantiell verschlechtert.“

Wettbewerbliche Probleme in regionalen Absatzmärkten
Das Bundeskartellamt hat ca. 80 regionale Markträume untersucht. In diese Untersuchung hat die Behörde alle Handelsunternehmen mit nennenswerter Marktbedeutung sowie mehr als 100 kleine und große Getränkeabholmärkte einbezogen.

Nach den Erkenntnissen des Bundeskartellamtes lässt der Zusammenschluss für zehn regionale Absatzmärkte die Entstehung bzw. die Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung der EDEKA erwarten.

Mit dem Zusammenschluss wächst auch das Beschaffungsvolumen der EDEKA bei Getränken. Im Verhältnis zu kleineren Wettbewerbern versetzt dies das Unternehmen in die Lage, im Einkauf bessere Konditionen durchzusetzen und sich dadurch auch für die Absatzseite einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen, der ihre Marktstellung weiter absichert.

Mit dem Erwerb des Getränkelogistikers Maxxum würde die EDEKA darüber hinaus in die Lage versetzt, Einkaufskonditionen direkt mit den Herstellern von Getränken zu verhandeln ohne auf die Marktstufe des Getränkefachgroßhandels angewiesen zu sein.

Starke Marktposition auch auf den Beschaffungsmärkten
Die Untersuchung der Behörde zu den Marktverhältnissen auf den Beschaffungsmärkten hat starke Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die Unternehmen EDEKA, REWE und die Schwarz-Gruppe auf den Beschaffungsmärkten für Herstellermarken im Bereich alkoholfreier Getränke ein marktbeherrschendes Oligopol bilden. Im Ergebnis hat dieser Aspekt eine Untersagung des Vorhabens jedoch nicht getragen. Logo: Offene Märkte | Fairer Wettbewerb

English version

  • Bundeskartellamt clears merger between EDEKA and trinkgut subject to suspensive condition