Bundeskartellamt durchsucht Hamburger Krankenhäuser

08.11.2006

Das Bundeskartellamt hat am 7. November eine Durchsuchungsaktion wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Vollzugsverbot im Hamburger Krankenhausmarkt durchgeführt. Der Fall betrifft die geplante Übernahme des in freigemeinnütziger Trägerschaft stehenden Krankenhauses „Mariahilf“ in Hamburg durch die LBK Hamburg GmbH. Die LBK Hamburg GmbH ist die Trägerin derjenigen Krankenhäuser, die ursprünglich als Landesbetrieb Krankenhäuser Hamburg in der Trägerschaft der Stadt Hamburg standen. Nach einer teilweisen Privatisierung ist der private Krankenhauskonzern Asklepios an der LBK beteiligt. In zwei detaillierten Vorgesprächen hatte das Bundeskartellamt die LBK da-rauf hingewiesen, dass die Übernahme des Krankenhauses „Mariahilf“ angesichts der Marktstellung der LBK auf dem Hamburger Krankenhausmarkt fusionskontrollrechtlich problematisch sei. Eine Anmeldung zur Prüfung des geplanten Zusammenschlusses liegt dem Bundeskartellamt bis heute nicht vor.

Kartellamtspräsident Ulf Böge: „Es besteht der Verdacht, dass die LBK bereits die Kontrolle über das Krankenhaus „Mariahilf“ übernommen hat oder zumindest bereits einen sogenannten „wettbewerblich erheblichen Einfluss“ auf das Krankenhaus ausübt. Nach dem Kartellgesetz ist es Unternehmen untersagt, einen Zusammenschluss, der vom Bundeskartellamt nicht freigegeben ist, zu vollziehen. Ein Verstoß kann als Ordnungswidrigkeit mit Geldbußen bis zu 1 Mio. Euro oder 10 % des Gesamtumsatzes geahndet werden.“

Die Durchsuchungsaktion dient der Sicherung von Beweismitteln, die diesen Vorwurf bestätigen oder entkräften können. Die Durchsuchung fand an mehreren Unternehmensstandorten statt. Es waren insgesamt 13 Mitarbeiter des Bundeskartellamts daran beteiligt, die von Kräften der örtlichen Kriminalpolizei unterstützt wurden.

English version

  • Bundeskartellamt conducts search of Hamburg hospitals

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