Bundeskartellamt untersagt Zusammenschluss zwischen M. DuMont Schauberg und Bonner Zeitungsdruckerei

09.09.2004

Das Bundeskartellamt hat den Einstieg der M. DuMont Schauberg Expedition der Kölnischen Zeitung GmbH & Co. KG (MDS), Köln, bei der Bonner Zeitungsdruckerei und Verlagsanstalt H. Neusser GmbH, Bonn, untersagt. MDS gibt den „Kölner Stadt-Anzeiger“ und die „Kölnische Rundschau“ heraus, die Bonner Zeitungsdruckerei gibt den Bonner „General-Anzeiger“ heraus. Der Zusammenschluss hätte zur Verstärkung marktbeherrschender Stellungen auf den betroffenen Leser- und Anzeigenmärkten geführt.

MDS hatte ihre ursprüngliche Absicht, 18,03 % an der Bonner Zeitungsdruckerei zu erwerben, im Vorfeld der Anmeldung auf einen Erwerb von 9,015 % reduziert. Aufgrund der wirtschaftlichen und wettbewerblichen Interessenlage und der durch die Gesellschafterstellung vermittelten Einsichts- und Informationsrechte führt das Vorhaben jedoch auch bei dieser Anteilshöhe zu einem wettbewerblich erheblichen Einfluss von MDS auf die Bonner Zeitungsdruckerei. Zwischen den Beteiligten bestehen darüber hinaus bereits vielfältige wirtschaftliche Verflechtungen, u.a. über die gemeinsam beherrschte Bonner Anzeigenblatt GmbH & Co. KG, Bonn, die im Kernverbreitungsgebiet des „General-Anzeiger“ Anzeigenblätter herausgibt. Das Bundeskartellamt hat daher das Vorliegen
eines kontrollpflichtigen Zusammenschlusses bejaht.

MDS und die Bonner Zeitungsdruckerei sind mit ihren regionalen Abonnement-Tages­zeitungen vor allem im Rhein-Sieg-Kreis und in der Stadt Bonn aktuelle Wettbewerber. Der Bonner „General-Anzeiger“ ist in großen Teilen seines Verbreitungsgebietes die eindeutig führende Erstzeitung. Diese Marktstellung würde durch den Zusammenschluss mit dem einzigen aktuellen Wettbewerber „Kölner Stadt-Anzeiger“ / „Kölnische Rundschau“ abgesichert und damit verstärkt. Ebenso würde MDS die marktbeherrschende Stellung des „Kölner-Stadt-Anzeigers“ bzw. der „Kölnischen Rundschau“ auf den Leser- und Anzeigenmärkten im Raum Köln durch den Zusammenschluss absichern.

English version

  • Bundeskartellamt prohibits merger between M. DuMont Schauberg and Bonner Zeitungsdruckerei