Veröffentlichung der Entscheidung vom 2. Juli 2015: Deutsche Post AG - Großkundenpreise für den Briefversand

11.09.2015

Das Bundeskartellamt hat in dem verwaltungsverfahren gegen die Deutsche Post AG mit Beschluss vom 2. Juli 2015 festgestellt, dass die Deutsche Post AG gegen §§ 19 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 GWB und Artikel 102 AEUV verstoßen hat.

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