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Aufgrund der Ermittlungen des Bundeskartellamtes wird die Deutsche Bahn AG umfangreiche Änderungen beim Fahrkartenvertrieb vornehmen. Die Maßnahmen werden die Vertriebsmöglichkeiten von Wettbewerbern der Deutschen Bahn verbessern. Das Bundeskartellamt hatte Anfang 2014 ein Verfahren gegen die Deutsche Bahn AG wegen des Verdachts des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung beim Vertrieb von Fahrkarten für den Schienenpersonenverkehr eingeleitet (vgl. Pressemitteilung vom 30.01.2014). Dieses Verfahren konnte nun aufgrund der Verpflichtungszusagen der Deutschen Bahn eingestellt werden.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Wettbewerb auf der Schiene setzt Wettbewerb beim Vertrieb, d.h. bereits beim Fahrkartenverkauf voraus. Um Behinderungspraktiken der Deutschen Bahn gerade beim Vertrieb ihrer Wettbewerber zu beenden, hatten wir ein Verfahren eingeleitet. Die Deutsche Bahn hat uns jetzt umfangreiche Zusagen beim Ticketverkauf angeboten, die den Wettbewerbern den Verkauf von Fahrkarten sehr erleichtern. So dürfen sie beispielsweise ihre Tickets künftig über Läden im Bahnhof verkaufen. Mietvertragsklauseln, die dies bislang erheblich behindert haben, wird es künftig nicht mehr geben. Der Wettbewerb im Bahnverkehr erhält hierdurch neue Impulse.“
Die Verpflichtungszusagen der Deutschen Bahn AG beinhalten folgende Punkte:
Das Bundeskartellamt hat die von der Deutsche Bahn AG angebotenen Verpflichtungszusagen in einem Beschluss nach § 32b GWB für verbindlich erklärt. Diese Entscheidung hat das Bundeskartellamt bis zum 31.12.2023 befristet.
Weitere Informationen zu dem Verfahren finden sich in einem Fallbericht, der auf der Internetseite des Bundeskartellamtes abgerufen werden kann.