Wettbewerbsregister – Dringender Aufruf zur Registrierung öffentlicher Auftraggeber – De-Mail als neuer Übermittlungsweg

15.10.2021

Alle öffentlichen Auftraggeber, die zur Abfrage des Wettbewerbsregisters verpflichtet sein werden, sind nochmals dringend zur Registrierung aufgerufen. Das Bundeskartellamt eröffnet dazu einen weiteren Übermittlungsweg für Registrierungsanträge, die zur Abfrage des Registers vorausgesetzt werden (siehe Pressemitteilung vom 22. Juni 2021).

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Rund 30.000 öffentliche Auftraggeber werden schon sehr bald gesetzlich zur Abfrage des Wettbewerbsregisters in Vergabeverfahren verpflichtet sein. Dieser gesetzlichen Pflicht kann nur nachkommen, wer sich rechtzeitig bei uns registriert. Mein dringender Appell: Registrieren Sie sich unverzüglich. Das ist nun auch über De-Mail möglich.“

Registrierungsanträge aller öffentlichen Auftraggeber sowie aller mitteilenden Behörden können ab sofort auch über ein De-Mail-Konto nach dem De-Mail-Gesetz (De-Mail-G) übermittelt werden. Durch den nun eröffneten weiteren Übermittlungsweg wird die Registrierung für Auftraggeber erleichtert, die derzeit noch nicht über ein besonderes elektronisches Behördenpostfach (beBPo) verfügen.

Sie können die Registrierung mit Hilfe der auf der Internetseite des Bundeskartellamts verfügbaren Informationen, Leitfäden und Formulare eigenständig vornehmen.

Zu den Besonderheiten der Registrierung projektbezogener Auftraggeber nach § 99 Nr. 4 GWB wird zu gegebener Zeit ein gesonderter Hinweis veröffentlicht.

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