Arbeitskreis Wettbewerbsökonomie diskutiert über Kraftstoffmärkte, Minderheitsbeteiligungen und Modernisierung der Missbrauchsaufsicht

08.02.2019

Der Arbeitskreis Wettbewerbsökonomie hat sich am 8. Februar 2019 in Bonn zu seiner dritten Tagung getroffen. Mitarbeiter des Bundeskartellamtes und Vertreter der Forschung diskutierten aktuelle wettbewerbsökonomische Fragestellungen. Auf dem Programm der Tagung standen die Auswirkungen der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe, die Anwendung von Kartellrecht auf Minderheitsbeteiligungen sowie die Diskussion einer Modernisierung der Missbrauchsaufsicht als mögliche Antwort auf die fortschreitende Marktmacht großer digitaler Plattformen.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Das Bundeswirtschaftsministerium ist kürzlich in einer Evaluierung zu dem Ergebnis gekommen, dass sich die Einführung der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe für die Verbraucher insgesamt positiv ausgewirkt hat. Die eingehende wissenschaftliche Diskussion über diese Ergebnisse ist von großer Bedeutung für die künftige Wettbewerbspolitik in diesem Bereich.
Ein besonders wichtiges aktuelles ökonomisches Forschungsthema sind Verflechtungen zwischen Wettbewerbern über Minderheitsbeteiligungen und die parallele Beteiligung großer institutioneller Investoren, wie etwa BlackRock oder Vanguard, an im Wettbewerb zueinander stehenden Unternehmen. Es wird international diskutiert, ob das kartellrechtliche Instrumentarium für solche Konstellationen erweitert werden sollte. Die deutsche Praxis kann zu dieser Debatte einen besonderen Beitrag leisten, da in Deutschland bestimmte Minderheitserwerbe fusionskontrollrechtlich geprüft werden. Anhand dieser Fälle wird deutlich, welche komplexen Fragen sich bei Minderheitsbeteiligungen stellen.
Es ist Aufgabe der Wettbewerbsbehörden, digitale Plattformmärkte offen zu halten und somit Chancen für Wettbewerb, für Newcomer zu bewahren. Sowohl diverse Veröffentlichungen des Bundeskartellamtes als auch eine Studie im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums zur Modernisierung der Missbrauchsaufsicht beleuchten möglichen Handlungsbedarf vor dem Hintergrund der fortschreitenden Digitalisierung in nahezu allen Wirtschaftsbereichen. Jetzt gilt es, diese Überlegungen im Detail zu diskutieren und mögliche gesetzliche Änderungen umfassend abzuwägen.“

Die akademischen Teilnehmerinnen und Teilnehmer der dritten Sitzung des Arbeitskreises waren: Prof. Dr. Stefan Bühler (Universität St. Gallen), Prof. Dr. Tomaso Duso (Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung, Berlin), Prof. Dr. Roman Inderst (Goethe-Universität Frankfurt am Main), Prof. Dr. Wolfgang Kerber (Philipps-Universität Marburg), Prof. Dr. Kai-Uwe Kühn (University of East Anglia), Prof. Dr. Martin Peitz (Universität Mannheim), Prof. Dr. Markus Reisinger (Frankfurt School of Finance & Management), Prof. Achim Wambach Ph.D. (Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung, Mannheim) und Prof. Dr. Christine Zulehner (Universität Wien).

English Version:

  • Working Group on Competition Economics discusses fuel markets, minority shareholdings and the modernisation of abuse control

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