Klöckner darf digitale Plattform für Stahlprodukte starten

28.02.2018

Das Bundeskartellamt hat keine Einwände gegen die von Klöckner & Co SE, Duisburg, geplante Business-to-Business Internet-Handelsplattform „XOM Metals“ zum Vertrieb von Stahlprodukten. Nach Gesprächen mit dem Bundeskartellamt hat Klöckner sein ursprüngliches Vorhaben so modifiziert, dass derzeit keine kartellrechtlichen Bedenken mehr bestehen.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Das Angebot einer digitalen Handelsplattform im Business-to-Businessbereich für Stahlprodukte wird den Bestellvorgang und das Ordermanagement vereinfachen. Ein Übermaß an Markttransparenz kann allerdings Absprachen erleichtern oder sogar entbehrlich machen, wenn Rückschlüsse auf künftige Preissetzungen einzelner Händler möglich sind. Diese Gefahr stufen wir nach den von Klöckner auf unsere Initiative vorgenommenen Änderungen nunmehr als gering ein. In der jetzt geplanten Ausgestaltung wird durch den von der Klöckner-Gruppe organisatorisch getrennten Betrieb der Plattform insbesondere keine weitere Preistransparenz in dem Markt geschaffen.“

Als Anbieter auf der Plattform sollen sowohl Stahlhersteller als auch Stahlhändler auftreten. Beide stehen zum Teil mit Klöckner im Wettbewerb. Auch Klöckner selbst wird mit zwei Tochtergesellschaften als Anbieter auf der Plattform präsent sein. Daneben betreibt Klöckner weiterhin einen eigenen Online-Shop. Das Angebot der Plattform richtet sich in erster Linie an Bestandskunden der Anbieter, soll aber auch Neukunden einen ersten einfachen Zugang über den Online-Marktplatz verschaffen.

Mit dem Angebot von Stahlprodukten über eine elektronische Handelsplattform geht allerdings zugleich eine gesteigerte Transparenz einher, die Absprachen erleichtern oder sogar entbehrlich machen kann, wenn Rückschlüsse auf das künftige Preissetzungsverhalten möglich sind. Dies gilt sowohl im Hinblick auf die im Wettbewerb zueinander stehenden Anbieter als auch im Hinblick auf den Konzernverbund mit dem Betreiber, der Klöckner-Gruppe. Nach entsprechenden Hinweisen des Bundeskartellamts hat Klöckner die Plattform so ausgestaltet, dass kein wettbewerbsdämpfender Informationsaustausch in Bezug auf Preise oder Verfügbarkeiten über die Plattform erfolgt. Vor dem Kunden-Login werden auf der Plattform keine Preise sichtbar sein. Auch für Neukunden wird der Preis eines Anbieters erst dann angezeigt, wenn der Neukunde sich eingeloggt und über seine Umsatzsteuernummer identifiziert hat. Zudem hat Klöckner die organisatorische Trennung zwischen dem Betreiber der Plattform und der Klöckner-Gruppe verbessert. Damit ist im Verhältnis zwischen dem Plattformbetreiber und der restlichen Klöckner-Gruppe sichergestellt, dass es zu keinem Austausch potentiell sensibler Markt- und Unternehmensdaten kommt.

Vor diesem Hintergrund hat das Bundeskartellamt im Rahmen seines Aufgreifermessens entschieden, keine Einwände gegen die Inbetriebnahme der Handelsplattform zu erheben.

English Version:

  • Klöckner allowed to launch digital platform for steel products

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