Bundeskartellamt untersucht Lieferstrukturen im Möbelhandel

24.10.2018

Das Bundeskartellamt hat ein Verwaltungsverfahren gegen die Möbeleinkaufskooperation VME Union GmbH eingeleitet. Die VME Union ist in Deutschland die größte Möbeleinkaufskooperation. Zum 1. Januar 2019 beabsichtigt nun zusätzlich die Krieger-Gruppe, der Kooperation beizutreten.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Die meisten Möbelhändler in Deutschland haben sich Einkaufskooperationen angeschlossen. Das Kartellrecht steht derartigen Kooperationen grundsätzlich nicht im Wege. Sie können vor allem kleineren Möbelhändlern helfen, bessere Einkaufskonditionen zu erreichen und so gegenüber Ketten und den „Großen“ im Markt mithalten zu können. Wir müssen jedoch darauf achten, dass dadurch keine bedenkliche Nachfragemacht zulasten der überwiegend mittelständisch geprägten Herstellerlandschaft entsteht. Natürlich können die Verbraucher zunächst von den günstigeren Konditionen der Händler profitieren, wenn diese an die Kunden weitergegeben werden. Wenn am Ende aber Hersteller aufgrund des Konditionendrucks durch die Handelsseite langfristig nicht mehr mithalten können und aus dem Markt ausscheiden, leidet die Vielfalt, können die Preise steigen, und die Verbraucher haben das Nachsehen.“

Das Bundeskartellamt beobachtet seit einiger Zeit eine zunehmende Konzentration bei den Einkaufskooperationen. In dem Verfahren soll nun geprüft werden, ob die VME Union in ihrer derzeitigen Form oder jedenfalls nach dem geplanten Beitritt von Möbel Krieger wettbewerblichen Bedenken begegnet.

Zu der Einkaufskooperation VME Union gehören bislang bereits u.a. die Handelsunternehmen Möbel Roller, Möbel Rieger und Möbel Hardeck an. Im Bereich Küchenmöbel arbeitet die VME Union zudem mit einer weiteren Einkaufskooperation, der MHK Group, zusammen. Andere größere Möbeleinkaufskooperationen in Deutschland sind Giga (XXXLutz), Begros, EMV, Der Kreis und Alliance. Nur wenige Möbelhändler in Deutschland wie Dänisches Bettenlager oder Segmüller beschaffen ihre Möbel eigenständig. Der Marktführer im Möbelhandel, IKEA, ist vertikal integriert und daher keine Absatzalternative für deutsche Möbelhersteller.

Die europäischen Kartellrechtsvorschriften sehen Einkaufskooperationen bis zu einer bestimmten Größe als grundsätzlich unbedenklich an. Als Richtwert dient hier ein Marktanteil von 15 Prozent. Bei höheren Marktanteilen kann die Kooperation unter bestimmten Bedingungen freigestellt sein. In der Prüfung spielen zahlreiche Faktoren eine Rolle, etwa wie der Einkauf in der Kooperation konkret ausgestaltet ist und welche Freiheitsgrade die angeschlossenen Möbelhändler in der konkreten Beschaffung haben. Auch die Aktivität der Einkaufskooperation im Absatz an Endkunden, z.B. über Handelsmarken, spielt eine Rolle. Nach Auswertung der Ermittlungsergebnisse wird das Bundeskartellamt beurteilen können, ob die Ausgestaltung der VME Union auf kartellrechtliche Bedenken stößt und gegebenenfalls Anpassungen notwendig sind oder nicht.

English Version:

  • Bundeskartellamt examines supply structures in the furniture sector

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz

OK