Vermieter von Eisenbahngüterwagen dürfen unter aufschiebender Bedingung fusionieren

21.03.2018

Das Bundeskartellamt hat heute den Erwerb der CIT Rail Holdings (Europe) S.A.S. durch die VTG Rail Assets GmbH unter einer aufschiebenden Bedingung freigegeben. Die Unternehmen dürfen ihre Fusion erst dann vollziehen, wenn sie zuvor einen wesentlichen Teil des Zielunternehmens an ein unabhängiges drittes Unternehmen abgeben.

Die an der Fusion beteiligten Unternehmen VTG und CIT sind europaweit im Bereich der Vermietung von Eisenbahngüterwagen tätig. Das Zielunternehmen CIT ist unter der Marke „Nacco“ bekannt. Mieter dieser Eisenbahngüterwagen sind große Industriekunden, Logistikdienstleister, aber auch Eisenbahnunternehmen wie die Deutsche Bahn. Das Vermietgeschäft ist kartellrechtlich getrennt von den eigentlichen Transportleistungen zu betrachten, die die Mieter der Waggons letztendlich durchführen.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Wir konnten der Fusion nur unter der Bedingung zustimmen, dass zuvor ein wesentlicher Teil des Geschäfts an ein unabhängiges drittes Unternehmen abgegeben wird. VTG ist bereits heute der größte Anbieter auf den betroffenen Märkten in Europa. Die Ermittlungen haben gezeigt, dass Nacco, als einer der wenigen verbliebenen mittelgroßen Waggonvermieter mit breitem Sortiment, ein enger Wettbewerber von VTG ist. Nachdem VTG bereits in den vergangenen Jahren mehrere Wettbewerber übernommen hat, war zu erwarten, dass die vollständige Übernahme von Nacco im Ergebnis eine marktbeherrschende Stellung von VTG begründet hätte.“

Die beteiligten Unternehmen haben sich verpflichtet, vor der Übernahme das gesamte Geschäft der deutschen und luxemburgischen Tochter von Nacco sowie einen bestimmten weiteren Güterwagenbestand abzuspalten. Dabei handelt es sich um einen wesentlichen Teil des Kerngeschäfts von Nacco mit sehr bedeutsamen Kunden und einem hohen wettbewerblichen Potenzial. Diese Bewertung hat eine umfangreiche Befragung von Marktteilnehmern (sog. „Markttest“) zu dem Zusagenangebot der Unternehmen bestätigt. Hierfür muss sich nunmehr ein von den Fusionsbeteiligten unabhängiger Erwerber finden. Dieser muss bestimmte Qualifikationen erfüllen, damit weiterhin von einem hinreichend hohen Wettbewerbsdruck ausgegangen werden kann.

2015 hatte das Bundeskartellamt den Erwerb der Ahaus-Alstätter Eisenbahn Holding AG durch VTG in einem Vorprüfverfahren freigegeben. (Einen Fallbericht zu diesem Verfahren finden Sie auf der Internetseite des Bundeskartellamtes).

English Version:

  • Rail wagon leasing companies may merge subject to condition precedent

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