Gemeinsamer Leitfaden zur neuen Transaktionswert-Schwelle in der Fusionskontrolle in Deutschland und Österreich – öffentliche Konsultation

14.05.2018

Das Bundeskartellamt und die Österreichische Wettbewerbsbehörde haben heute den Entwurf eines gemeinsamen Leitfadens zur Anwendung der neuen Transaktionswert-Schwelle in der Fusionskontrolle zur öffentlichen Konsultation vorgelegt.

Sowohl in Deutschland als auch in Österreich wurden in den vergangenen Monaten die Aufgreifschwellen für die Fusionskontrolle um ein kaufpreisbezogenes Kriterium ergänzt. Bislang waren in beiden Ländern Zusammenschlüsse von Unternehmen nur dann anzumelden und zu überprüfen, wenn die beteiligten Unternehmen bestimmte Mindestumsätze erzielen. Wichtige Fusionen, gerade in der digitalen Wirtschaft, werden von diesen rein umsatzbezogenen Kriterien jedoch nicht erfasst. Die Übernahme von WhatsApp durch Facebook steht exemplarisch für Fälle, in denen sehr hohe Kaufpreise für Unternehmen gezahlt werden, die bislang keine oder kaum Umsätze erzielen.

Nach der neuen Schwelle sind in Deutschland und Österreich auch Zusammenschlüsse anzumelden, bei denen das Zielunternehmen zwar (noch) geringe Umsätze erzielt, sich die wirtschaftliche bzw. wettbewerbliche Bedeutung des Zusammenschlusses aber in einem hohen Transaktionswert zeigt (in Deutschland mehr als 400 Millionen Euro – in Österreich mehr als 200 Millionen Euro). Der hohe Kaufpreis ist in solchen Fällen häufig ein Zeichen für innovative Geschäftsideen und hohes wettbewerbliches Marktpotenzial.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Der Leitfaden soll Unternehmen und Rechtsanwendern eine erste Hilfestellung zur Auslegung der gesetzlichen Vorschriften bieten. Angesichts der engen Verflechtung der deutschen und der österreichischen Wirtschaft ist zu erwarten, dass eine beträchtliche Zahl von Zusammenschlüssen nach den neuen Vorschriften in beiden Ländern zugleich anzumelden ist.“

Theodor Thanner, Generaldirektor der Bundeswettbewerbsbehörde: Die Transaktionswert-Schwellen sind ein wichtiger Baustein in Bezug auf die Digitalisierung. Die Schwellen sind in Österreich und in Deutschland ähnlich ausgestaltet. Daher haben wir es für sinnvoll erachtet, im Rahmen unserer engen Zusammenarbeit erstmals einen gemeinsamen Leitfaden zur Auslegung der jeweiligen Gesetze zu veröffentlichen. Mit Hilfe von Beispielen soll der Leitfaden erläutern, wie zentrale Kriterien der neuen Vorschriften anzuwenden und zu bestimmen sind.

Der Entwurf steht auf der Internetseite des Bundeskartellamtes zur Verfügung.

Eine englische Übersetzung des Textes ist ebenfalls verfügbar: Guidance on Transaction Value Thresholds for Mandatory Pre-merger Notification.

Stellungnahmen zu diesem Entwurf können bis zum 8. Juni 2018 eingereicht werden.

Es ist geplant, die Stellungnahmen zu veröffentlichen. Daher wird darum gebeten, gleichzeitig eine um Geschäftsgeheimnisse bereinigte Fassung der Stellungnahme zu übermitteln.

English Version:

  • Joint guidance on new transaction value threshold in German and Austrian merger control submitted for public consultation

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