Diskussion über die Missbrauchsaufsicht - Tagung des Arbeitskreises Kartellrecht

08.10.2018

Am 4. Oktober 2018 fand die Tagung des Arbeitskreises Kartellrecht statt. Auf Einladung des Bundeskartellamtes trafen sich über 120 Wettbewerbsexperten zur Diskussion und zum Gedankenaustausch über das Thema „Was kann und soll die kartellrechtliche Missbrauchsaufsicht?“.

Der Arbeitskreis setzt sich zusammen aus zahlreichen Professoren rechts- und wirtschaftswissenschaftlicher Fakultäten, hochrangigen Vertretern nationaler und europäischer Wettbewerbsbehörden und Ministerien sowie Richtern der Kartellsenate beim Oberlandesgericht Düsseldorf und beim Bundesgerichtshof. Seit über 50 Jahren finden in diesem Rahmen jährliche Konferenzen zu grundsätzlichen wettbewerbspolitischen Themen statt.

Prof. Dr. Konrad Ost, Vizepräsident des Bundeskartellamtes: „Die Missbrauchsaufsicht wird vor dem Hintergrund der fortschreitenden Digitalisierung zu einem immer wichtigeren Instrument der Wettbewerbsbehörden. Die Erwartungen der Politik und der breiten Öffentlichkeit an die Missbrauchsaufsicht sind hoch. Gerade in der digitalen Wirtschaft sehen wir aufgrund von Netzwerkeffekten und der zunehmenden Bedeutung großer Datenmengen die Tendenz zu großen, oft marktbeherrschenden Unternehmen. Hier muss die Kartellrechtspraxis und die Gesetzgebung Antworten auf neue Fragen und Konstellationen finden.“

Die Tagung wurde von Prof. Dr. Ost geleitet. Die einleitenden Kurzvorträge und die Podiumsdiskussion bestritten Prof. Dr. Florian Bien, Universität Würzburg,  Prof. Dr. Ulrich Schwalbe, Universität Hohenheim, Prof. Dr. Justus Haucap, Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, Prof. Dr. Achim Wambach, ZEW Mannheim und Vorsitzender der Monopolkommission, Gunnar Wolf, Generaldirektion Wettbewerb, Europäische Kommission, und Birgit Krueger, Leiterin der Grundsatzabteilung des Bundeskartellamtes.

Diskutiert wurde unter anderem ein vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie beauftragtes und kürzlich veröffentlichtes Gutachten zur Modernisierung der Missbrauchsaufsicht. Während über die von den Gutachtern identifizierten Problemlagen weitgehende Einigkeit bestand, wurden die Frage der Notwendigkeit neuer Regeln und ihre praktische Umsetzbarkeit kontrovers diskutiert.

Auf einer grundsätzlicheren Ebene kamen vor diesen Hintergrund auch die Ziele der Missbrauchsaufsicht insgesamt zur Sprache. Es bestand weitgehender Konsens, dass bei der Bewertung missbräuchlichen Verhaltens der Fokus nicht auf kurzfristige Preiseffekte beschränkt werden sollte. Gerade in der digitalen Wirtschaft betonten viele Teilnehmer auch andere Ziele von Missbrauchsverfahren, etwa das längerfristige Offenhalten von Märkten für Wettbewerber oder den Schutz von Innovationen.

Ein weiterer Aspekt der Diskussion waren Überlegungen, wie kartellbehördliche Missbrauchsverfahren vor dem Hintergrund der schnelllebigen Entwicklungen in der Internetwirtschaft beschleunigt werden können, ohne die Rechtssicherheit und das Rechtschutzniveau für die betroffenen Unternehmen zu stark einzuschränken. Hierbei kamen auch aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung zur Sprache, etwa die Frage, welche Auswirkungen das Urteil des Europäischen Gerichtshofs im Fall Intel (Exklusivitätsrabatte) auf die Nachweisanforderungen für missbräuchliches Verhalten insgesamt hat. 

English Version:

  • The Working Group on Competition Law meets to discuss abuse control

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