Bundeskartellamt startet Marktermittlungen im Rahmen der Sektoruntersuchung Lebensmitteleinzelhandel

16.09.2011

Das Bundeskartellamt hat eine Sektoruntersuchung im Bereich des Lebensmitteleinzelhandels eingeleitet. Im Fokus der Untersuchung stehen die Wettbewerbsbedingungen auf den Märkten für die Beschaffung von Nahrungs- und Genussmitteln durch die Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels. Im Rahmen dieser Sektoruntersuchung hat das Bundeskartellamt gestern an 21 Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels sowie an rund 200 Hersteller umfangreiche Fragebögen versandt.

Neben der Bedeutung für die Fallpraxis des Bundeskartellamtes soll die Sektoruntersuchung auch inhaltliche Impulse für die öffentliche Diskussion des Themas geben. Die andauernde Debatte über den Konzentrationsprozess im Lebensmitteleinzelhandel und die Machtverhältnisse zwischen Handel und Herstellern belegt das hohe öffentliche Interesse an dieser Thematik. Die Einleitung der Sektoruntersuchung wird daher von weiten Teilen der Branche begrüßt.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Die großen vier Handelsunternehmen in Deutschland vereinen inzwischen ca. 85% des Absatzmarktes aufeinander. Bei einer solch starken Konzentration müssen wir uns auch die Machtverhältnisse zwischen Händlern und Herstellern genauer anschauen. Wir können das selbstverständlich nicht für alle rund 50.000 Artikel des Lebensmittelsortiments tun. Aber wir schauen uns die Wettbewerbsbedingungen nicht nur über das gesamte Sortiment an, sondern analysieren auch unterschiedliche Produktkategorien und einzelne Artikel. Deshalb wird das Ermittlungsergebnis ein zutreffendes Bild der Marktverhältnisse ergeben.“

Die Sektoruntersuchung wird in zwei Stufen durchgeführt:

1. Im Rahmen der jetzt eingeleiteten ersten Stufe der Untersuchung wird das Bundeskartellamt die Marktstrukturen im Bereich der Beschaffung von Lebensmitteln in Deutschland anhand einer Vielzahl von Kriterien ermitteln. Die Beschaffungsanteile der einzelnen Handelsunternehmen werden dabei sowohl für größere Warengruppen als auch stichprobenhaft für zunächst neun Produktmärkte untersucht (Gemüsekonserven, Milch, Butter, gekühlte (Milch)Kaffeegetränke, Ketchup, Tiefkühlpizza, Röstkaffee, Schaumwein und Marmelade). Bei der Auswahl der Produktmärkte wurde berücksichtigt, dass sie verschiedene Warengruppen und Anbieterstrukturen repräsentieren und die relevanten Märkte vergleichsweise klar abzugrenzen sind. Diese Stichprobe wird im Verlauf der Untersuchung ggf. noch ausweitet, falls die Ermittlungsergebnisse der ersten Abfrage dies nahelegen. Ergänzt wird die Stichprobe zudem um Ermittlungsergebnisse aus bereits abgeschlossenen Fusionskontrollverfahren des Bundeskartellamtes. Der Umfang der zu ermittelnden Daten ist durchaus erheblich; er ist aber erforderlich, um ein genaues Bild der Machtverhältnisse zwischen Händlern und Herstellern im Lebensmittelbereich nachzuzeichnen.

2. In der zweiten Stufe der Untersuchung wird das Bundeskartellamt ermitteln, ob und gegebenenfalls in welchem Ausmaß die führenden Handelsunternehmen Einkaufsvorteile gegenüber ihren Wettbewerbern genießen und worauf diese Vorteile im Einzelnen beruhen. Darüber hinaus sind die wettbewerblichen Auswirkungen solcher Vorteile auf den Absatzmärkten zu ermitteln. Die zweite Abfrage wird anhand einer repräsentativen Stichprobe von Einzelartikeln des Lebensmittelsortiments erfolgen. Repräsentativität bedeutet in diesem Kontext, dass bei der Auswahl der zu untersuchenden Artikel darauf geachtet wird, dass erstens alle Warengruppen gemäß ihres Anteils am Gesamtbeschaffungsvolumen in der Stichprobe enthalten sind und zweitens die „Wettbewerbserheblichkeit“ des Artikels beachtet wird. Die Fragebögen für die zweite Stufe der Ermittlungen werden voraussichtlich im Januar 2012 an die betreffenden Unternehmen versandt.

Nach Abschluss der Auswertung beider Abfragen wird das Bundeskartellamt die Ergebnisse in einem Bericht zusammenfassen und zur Diskussion stellen.

Zur Sektoruntersuchung im Allgemeinen:
Das Bundeskartellamt kann die Untersuchung eines bestimmten Wirtschaftszweiges durchführen, wenn besondere Umstände vermuten lassen, dass der Wettbewerb im Inland möglicherweise eingeschränkt oder verfälscht ist (sog. Sektoruntersuchung, § 32 e GWB). Es handelt sich um eine Branchenuntersuchung, ausdrücklich aber nicht um ein Verfahren gegen bestimmte Unternehmen. Logo: Offene Märkte | Fairer Wettbewerb

English version

  • Bundeskartellamt initiates market investigation by launching a sector inquiry into the food retail sector

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