Bundeskartellamt untersagt den Erwerb eines wettbewerblich erheblichen
Einflusses durch A-TEC Industries auf die Norddeutsche Affinerie.

28.02.2008

Das Bundeskartellamt hat den Erwerb eines wettbewerblich erheblichen Einflusses auf die Norddeutsche Affinerie AG, Hamburg (NA), durch die A-TEC Industries AG, Wien, untersagt und die Auflösung des bereits vollzogenen Zusammenschlusses angeordnet, Der Zusammenschluss hätte zur Entstehung von Marktbeherrschung auf dem Markt für sauerstofffreie Kupferstranggussformate geführt. A-TEC hält derzeit 13,75% der Anteile an der NA. Mit der Entscheidung über die Auflösung des Zusammenschlusses wird A-TEC verpflichtet, alle unter Verstoß gegen das Vollzugsverbot erworbenen Anteile zu veräußern.

Der Zusammenschluss führt zur Entstehung von Marktbeherrschung bei sauerstofffreien Kupferstranggussformaten. Aus diesen werden u. a. Profile und Bänder für vakuumtechnische Anwendungen in der Elektrotechnik und Elektronik gefertigt. Das Marktvolumen liegt bei 60 bis 80 Mio. €. A-TEC und Norddeutsche Affinerie sind die wichtigsten Wettbewerber bei der Herstellung und dem Vertrieb von sauerstofffreien Kupferstranggussformaten im EWR mit einem gemeinsamen Marktanteil von weit über 85%. Während den Nachfragern von sauerstofffreien Kupferstranggussformaten vor dem Zusammenschluss zwei gleichwertige, voneinander unabhängig agierende Lieferanten zur Verfügung standen, werden beide Beteiligte nach dem Zusammenschluss ihr Verhalten im Wettbewerb aufeinander abstimmen. Für die Abnehmer bestehen damit keine ernsthaften Ausweichmöglichkeiten mehr. Markteintritte anderer Kupferherstellern sind wegen der besonderen Anforderungen an die Produktion sauerstofffreier Kupferstranggussformate nicht zu erwarten.

Der erworbene Anteil in Höhe von 13,75% gewährt A-TEC nach Einschätzung des Bundeskartellamtes einen wettbewerblich erheblichen Einfluss auf NA: Angesichts der in den vergangenen Jahren konstant niedrigen Abstimmungspräsenz in der Hauptversammlung der NA vermitteln die von A-TEC gehaltenen Anteile dieser de facto eine aktienrechtliche Sperrminorität, die mit einem Anteilserwerb von 25% vergleichbar ist. Sämtliche Aktionäre der NA, mit Ausnahme von A-TEC, verfügen zudem über keinerlei Know-how im Kupferbereich und verfolgen keine langfristigen strategischen, auf das Wettbewerbsverhalten der Norddeutschen Affinerie ausgerichtete Interessen. A-TEC ist dagegen in allen wesentlichen Geschäftsbereichen der NA selbst aktiv.

Die Untersagung des Zusammenschlussvorhabens und die Anordnung der Auflösung des bereits vollzogenen Zusammenschlusses steht im Einklang mit der Entscheidung der EU-Kommission im Fusionskontrollverfahren Norddeutsche Affinerie/Cumerio (COMP/M. 4781) vom 23. Januar 2008. Da Cumerio keine sauerstofffreien Kupferstranggussformate herstellt, bezieht sich die Entscheidung der EU-Kommission nicht auf den hier relevanten Markt der sauerstofffreien Kupferstranggussformate.

English version

  • Bundeskartellamt prohibits A-TEC Industries from acquiring a competitively significant influence on Norddeutsche Affinerie

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