Bundeskartellamt ermittelt gegen Flüssiggasunternehmen - Durchsuchung am 3. Mai 2005

04.05.2005

Das Bundeskartellamt hat heute in einer bundesweiten Aktion Unternehmen der Flüssiggasbranche durchsucht. Gegenstand der Durchsuchung, bei der das Bundeskartellamt von den Landeskriminalämtern unterstützt wurde, waren insgesamt 12 Objekte in Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen. Betroffen sind die Märkte für Tank- und Flaschengas. Dies bestätigt das Amt auf Anfrage, ohne Angaben über den Kreis der betroffenen Unternehmen zu machen.

Kartellamtspräsident Ulf Böge: „Das Bundeskartellamt geht dem Verdacht nach, dass sich Unternehmen der Flüssiggasbranche seit Jahren absprechen und nach § 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verbotene Kundenschutzabreden praktizieren. Die Unternehmen sollen sich gegenseitig zugesichert haben, ihre jeweils bestehenden Kundenstämme zu respektieren.“

Dem Amt liegen Beschwerden von Verbrauchern vor, die nach drastischen Preiserhöhungen vergeblich versucht haben, einen neuen Anbieter zu finden. Eine ähnliche Wettbewerbsbeschränkung, den Kundenwechsel zu beschränken, hat das Amt erst kürzlich in der Versicherungsbranche festgestellt und mit Bußgeldbescheiden geahndet.

Im Zuge der weiteren Ermittlungen fordert das Bundeskartellamt Endkunden, die bei einem Lieferantenwechsel auf Schwierigkeiten gestoßen sind, auf, sich unter Nennung ihres bisherigen Lieferanten und aller weiterer Lieferanten, die sich geweigert haben, ein Alternativangebot zu unterbreiten, postalisch zu melden unter:

Bundeskartellamt
Kennwort: Flüssiggas
Kaiser-Friedrich-Str. 16
53113 Bonn

English version

  • Bundeskartellamt investigates liquid gas companies – search conducted on 3 May 2005

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