Kartellamtspräsident Böge: "Das Bundeskartellamt begrüßt den Beschluß der Verbundunternehmen, auf die Erhebung des Transportentgelts in Deutschland zu verzichten
." Das Zwei-Zonen-Modell der Verbändevereinbarung II ist damit ab sofort hinfällig.
Das Bundeskartellamt hatte im Rahmen der Prüfung des Zusammenschlußvorhabens RWE/VEW eine Freigabe der Fusion davon abhängig gemacht, daß die Unternehmen RWE/VEW auf die Erhebung des Transportentgelts verzichten. Die T-Komponente stellte für Newcomer auf dem deutschen Strommarkt eine erhebliche Markteintrittsbarriere dar. RWE/VEW wie auch VEBA/VIAG hatten sich im Rahmen des Fusionsverfahrens bereit erklärt, auf die nationale T-Komponente mit Wirkung zum 1. Juli 2000 zu verzichten. Dem haben sich auf der DVG-Mitgliederversammlung am 5. Juli 2000 die übrigen Übertragungsnetzbetreiber angeschlossen.
Das Bundeskartellamt sieht darin eine erfreuliche Entwicklung im Wettbewerb auf dem Strommarkt.