Neuer Zugang zur Einreichung von Fusionskontrollanmeldungen via beBPo

02.03.2021

Mit der 10. GWB-Novelle (in Kraft getreten am 19. Januar 2021) ist ein zusätzlicher Zugang für die elektronische Einreichung von Fusionskontrollanmeldungen beim Bundeskartellamt eröffnet (Neufassung von § 39 Abs. 1 GWB).

Neben den bereits bestehenden elektronischen Zugängen für Fusionskontrollanmeldungen – dies sind die entsprechende zentrale De-Mail-Adresse und E-Mail-Adresse für Dokumente mit qualifizierter elektronischer Signatur – sind Fusionskontrollanmeldungen nun auch über das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo) zulässig. Dieser Zugang steht Rechtsanwälten offen, wenn sie das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) nutzen.

Nähere Informationen zur elektronischen Kommunikation mit dem Bundeskartellamt finden Sie hier.

Nähere Informationen zur Einrichtung eines beBPo finden Sie unter: https://egvp.justiz.de/behoerdenpostfach/index.php

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz

OK