Fallbericht: Aufbau einer elektronischen Handelsplattform für Stahlprodukte (XOM Metals GmbH)

27.03.2018

Fallbericht vom 27. März 2018

Das Bundeskartellamt hat keine Einwände gegen die von der Klöckner & Co SE, Duisburg („KSE“), geplante Business-to-Business Internet-Plattform zum Vertrieb von Stahlprodukten. Die Internet-Handelsplattform soll durch eine 100%ige Tochter von KSE, die XOM Metals GmbH („XOM“), aufgebaut und unter deren Firma betrieben werden.

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